
Berlin (sth). Fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungsrente haben 45 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto. Dennoch kommt ein gutes Drittel von ihnen – etwa 36 Prozent – auf eine monatliche Nettorente (nach Abzügen von Eigenbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Red.), die unterhalb des sogenannten „Schwellenwerts Armutsgefährdung“ von derzeit 1251 Euro liegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (S. 43f.) auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann hervor.
Dem Regierungsschreiben zufolge lag die monatliche Rentenzahlung an Rentnerinnen und Rentner mit 45 Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten in 1,8 Millionen Fällen unter dem genannten Schwellenwert. Knapp 1,1 Millionen davon entfielen auf die alten Bundesländer, rund 750.000 auf Ostdeutschland. Diese Renten sind nicht identisch mit den Renten nach 45 Beitragsjahren, die als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekannt sind. Die Auflistung der Bundesregierung enthält auch Renten, in denen zum Beispiel Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung vorhanden sein können („beitragsfreie Zeiten“). Diese werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mitgezählt.
„Schwellenwert nicht für Rentenvergleich geeignet“
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass der „Schwellenwert Armutsgefährdung“ sich „nicht für Vergleiche mit Rentenzahlbeträgen“ eigne. Ein Vergleich mit einer einzelnen Einkommensart wie etwa dem Rentenzahlbetrag („Nettorente“) sei für die Beurteilung der konkreten Einkommenssituation „nicht aussagekräftig, denn der Rentenzahlbetrag ist in der Regel nicht das einzige Einkommen des Haushalts“, heißt es. Zudem gebe der Vergleich des eigenen Einkommens mit einem an der Einkommensverteilung orientierten Schwellenwert, der nur für statistische Zwecke verwendet wird, „keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit“.