Soziales / 23.11.2020

Höheres Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Die Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert. Der Bundesrat muss den Gesetzentwurf noch absegnen.

Gefächerte Euro-Geldscheine und Münzen. Bild: IMAGO / Imagebroker / imago stock&people

Berlin (dpa). Auch im nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Der Bundestag hat die entsprechende Sonderregelung in der Corona-Krise am Freitag bis Ende nächsten Jahres verlängert. Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass er keine Einwände gegen die Verlängerung hat.

Profitieren sollen alle, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden

Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Die Bestimmungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt.

Autor

 Deutsche Presseagentur