Soziales / 03.03.2022

Immer noch deutlich weniger Minijobs als vor Corona

Die Folgen der Pandemie zeigen sich besonders im Bereich geringfügige Beschäftigung. Die Zahlen liegen noch deutlich unter dem Stand von 2019.

Immer noch deutlich weniger Minijobs als vor Corona. – Junger Mann mit FFP2-Maske beim Ausliefern von Pizza.

Düsseldorf (dpa). Die Zahl der Minijobs ist bis Mitte vergangenen Jahres im Vergleich zu 2020 wieder leicht gestiegen. Sie lag aber noch immer deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau. Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Auswertung des Forschungsinstituts WSI gab es zum Stichtag 30. Juni 2021 über 7,15 Millionen Minijobber in Deutschland. Das seien etwa 80.000 mehr als ein Jahr zuvor gewesen, aber gut 436.000 weniger als Ende Juni 2019, berichtete das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf.

Dabei ging die Zahl der Minijobs im Hauptjob zwischen Juni 2020 und Juni 2021 um 109.000 zurück. Die Zahl der Minijobs als Nebenjob stieg dagegen um rund 190 000. Ausgewertet wurden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Mehr Frauen unter den geringfügig Beschäftigten

4,15 Millionen Menschen waren Ende Juni ausschließlich als Minijobber tätig. Bezogen auf alle Beschäftigten entspricht dies einer Quote von 10,9 Prozent (Westdeutschland: 11,6 Prozent; Ostdeutschland: 7,7 Prozent). Für die übrigen drei Millionen Menschen war eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ein Nebenjob.

Wie das WSI weiter berichtete, sind von den ausschließlich geringfügig Beschäftigten etwa 60 Prozent Frauen. Der Kreis Wolfsburg hatte mit 4,3 Prozent den geringsten Anteil. Die bundesweit höchsten Anteile von Minijobbern im Hauptjob gab es in den Landkreisen Trier-Saarburg (22,9 Prozent), Kusel (19,0 Prozent) und Plön (18,8 Prozent).

Schwache soziale Absicherung

Das WSI kritisierte Minijobs als „Beschäftigungsform mit sehr schwacher sozialer Absicherung“. Dies habe sich in der Corona-Krise besonders deutlich gezeigt: Da für die Minijobs nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werde, hätten sie während der Pandemie nicht über Kurzarbeit abgesichert werden können. Außerdem bestehe bei Verlust der Beschäftigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Auswirkungen der Pandemie seien dadurch verschärft worden, dass 450-Euro-Minijobs insbesondere in Branchen wie Gastronomie und Handel verbreitet seien, die unter den Kontaktbeschränkungen stark litten, sagte WSI-Experte Eric Seils.

Erhöhung der Einkommensgrenze für Minijobs

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro zum 1. Oktober. Bis zu dieser Grenze bleiben die Monatsverdienste steuer- und sozialabgabenfrei.

Autor

 Deutsche Presseagentur