
Brüssel (dsv/sth). Im Jahr 2018 hatte die Europäische Union (EU) die Expertengruppe „Renten“ einberufen. Ihr gehörten Vertreter aus Wissenschaft und Altersversorgungseinrichtungen, der Sozialpartner und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) an. Aufgabe der Gruppe war, insbesondere die Situation der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die EU und die Mitgliedstaaten auszusprechen.
Im Februar hat die Expertengruppe nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht. In ihren Handlungsempfehlungen stellt die Sachverständigen fest, dass es keine Lösung gebe, die für alle Mitgliedstaaten passt. Grund dafür sei, dass die Rentensysteme der einzelnen Staaten, die finanziellen Möglichkeiten der beteiligten Länder, Arbeitgeber und Einzelpersonen sowie die Wechselbeziehungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu unterschiedlich seien.
Empfehlungen der Expertengruppe
Die Experten empfehlen vor allem:
- Bei der Reform ihrer Rentensysteme sollen die Mitgliedstaaten für die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen und einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz bei der Entwicklung von Mehrsäulensystemen verfolgen.
- Die Mitgliedstaaten sollen finanzielle und gesetzliche Anreize bieten, damit die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – gemeinschaftliche Altersvorsorgeoptionen einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten. Diese sollen zudem die jeweiligen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden Unternehmen respektieren.
- Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen künftig – ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands – Rentenpunkte anerkannt werden für Kindererziehungs- und sonstige Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche solle dies "als Anreiz dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird", heißt es.
- Die Mitgliedstaaten sollen in der Spar- und in der Auszahlungsphase steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten bieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize sollen die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.
- Die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollen kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.
- Die EU soll ein Forum für den Austausch von Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Versicherten, unabhängigen Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.
Abschlussbericht der EU-Expertengruppe "Renten" mit Empfehlungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge (pdf-englisch)