Soziales / 19.03.2021

Krankengeld wird auf Elterngeld Plus angerechnet

Entscheidung des Bundessozialgerichts: Wer zusätzlich zum Elterngeld Plus Krankengeld erhält, muss mit einer Kürzung rechnen.

Junge Mutter sitzt am Küchentisch und stillt ihr Baby, Mann steht im Hintergrund und isst Müsli aus einer Schüssel.

Kassel/Lüneburg (dpa). Der Bezug von Krankengeld kann nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die Höhe des Elterngelds Plus verringern. Es werde in gleicher Weise darauf angerechnet wie auf das Basiselterngeld, teilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel mit (Az. B 10 EG 3/20 R).

Geklagt hatte eine Mutter aus der Region Lüneburg, die ab dem 5. Lebensmonat ihres Sohnes Elterngeld Plus beantragt hatte, weil sie wieder in Teilzeit arbeitete. Ab dem 9. Lebensmonat des Kindes bezog sie Krankengeld, weshalb sie nur noch ein reduziertes Elterngeld plus erhielt

Das Elterngeld Plus wird an Eltern gezahlt, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Dauer kann durch das Elterngeld Plus gestreckt werden.

Während das Sozialgericht Lüneburg der Klage der Frau stattgegeben hatte, wies das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen sie ab. Die Entscheidung aus der zweiten Instanz bestätigten nun die obersten deutschen Sozialrichter.

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 Deutsche Presseagentur