
Bad Homburg (kma). Wer über eine Betriebsrente fürs Alter vorsorgt, kann ab 2018 mehr Geld steuerfrei in den Vertrag einzahlen: Ab 2018 sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, sozialabgabenfrei bleiben vier Prozent. Dafür gibt es den zusätzlichen steuerfreien Höchstbeitrag von 1.800 Euro künftig nicht mehr.
Das gilt für alle Arbeitnehmer, die über eine Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge fließen lassen. Sie konnten bisher vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei umwandeln. 2017 waren das 3.048 Euro. Zusätzlich können Arbeitnehmer derzeit noch 1.800 Euro im Jahr zusätzlich steuerfrei einzahlen – allerdings nicht sozialabgabenfrei.
2018 steigt die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch die umwandelbare Summe: Steuerfrei in ihren Vertrag einzahlen können Sparer im kommenden Jahr 6.240 Euro (8 Prozent von 78.000 Euro). Sozialabgaben werden allerdings ab 3.120 Euro wieder fällig (4 Prozent von 78.000). Bei der Bruttoentgeltumwandlung geht das Geld direkt vom Bruttogehalt ab. Das zu versteuernde Brutto fällt niedriger aus und dadurch sinkt insgesamt die Steuer- und Sozialabgabenlast.
Nachteil: Weil das Bruttogehalt reduziert wird, zahlen Arbeitnehmer auch weniger Sozialabgaben. Und wer weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt auch entsprechend niedrigere Leistungen. Außerdem werden in der Auszahlungsphase auf die Betriebsrente Steuern fällig. Und gesetzliche krankenversicherte Betriebsrentner müssen auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Tipp: Mit unserem Förderrechner können Sie berechnen, wie hoch die Förderung bei der Betrieblichen Altersversorgung ist.
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