
Bad Homburg (sth). Wer vor der persönlichen Altersgrenze in Rente gehen will, muss oft mit Abschlägen rechnen. Von den 816.000 Beschäftigten, die 2019 aus Altersgründen in Rente gingen, nahmen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund 184.000 Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf – das waren 22,5 Prozent. Im Durchschnitt bekamen die vorzeitig in den Ruhestand getretenen Rentner des Jahres 2019 demnach 26,4 Monate vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt. Dafür mussten sie im Schnitt monatlich auf mehr als 96 Euro Rente verzichten.
Immer mehr Versicherte nutzen angesichts dieser Zahlen und der anhaltend niedrigen Zinsen für Sparguthaben offenbar die Möglichkeit, Sonderbeiträge an die Rentenversicherung zu zahlen, um bei einem vorzeitigen Rentenbeginn keine Abschläge hinnehmen zu müssen. Zahlten 2017 noch rund 11.600 Beitragszahlerinnen und -zahler solche Beiträge in die Rentenkassen ein, waren es 2019 bereits 26.000, wie die Rentenversicherung jetzt auf Basis jüngster Zahlen mitteilte. Die Einnahmen durch die freiwilligen Beitragszahlungen stiegen demnach von 207 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 416 Millionen zwei Jahre später. Was die Sonderbeiträge besonders attraktiv macht: Fachleute beziffern die Rendite darauf mit etwa drei Prozent.
Jahrgang 1958: Rentenbeginn mit 63 kostet 10,8 Prozent Abschlag
Auf Wunsch rechnet die Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr kostenlos aus, was es kosten würde, eine mit vorzeitigem Rentenbeginn verbundene Rentenminderung auszugleichen. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2021 = vorläufig 41.541 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2021 = 18,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 10,8 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1958, die mit dem 63. Geburtstag statt dem regulären Rentenalter von 66 Jahren in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet.
Die Ausgleichszahlungen können durch eine Einmalzahlung oder in beliebigen Raten überwiesen und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Sonderbeiträge für eine höhere Monatsrente. Wer sich individuell ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Kostenfreies Servicetelefon: 0800 1000 4800.
Erwartete Rente – zu erwartende Ausgleichskosten
Bei erwarteter Rentenhöhe von ... brutto | und um ... Jahre vorgezogenem Rentenbeginn | beträgt der monatliche Rentenabschlag | So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden |
---|---|---|---|
600 Euro | 1 Jahr (3,6 %) | 21,60 Euro | 5.064 Euro |
2 Jahre (7,2 %) | 43,20 Euro | 10.520 Euro | |
3 Jahre (10,8 %) | 64,80 Euro | 16.417 Euro | |
800 Euro | 1 Jahr | 28,80 Euro | 6.752 Euro |
2 Jahre | 57,60 Euro | 14.027 Euro | |
3 Jahre | 86,40 Euro | 21.890 Euro | |
1.000 Euro | 1 Jahr | 36 Euro | 8.439 Euro |
2 Jahre | 72 Euro | 17.534 Euro | |
3 Jahre | 108 Euro | 27.362 Euro | |
1.200 Euro | 1 Jahr | 43,20 Euro | 10.127 Euro |
2 Jahre | 86,40 Euro | 21.041 Euro | |
3 Jahre | 129,60 Euro | 32.835 Euro | |
1.400 Euro | 1 Jahr | 50,40 Euro | 11.815 Euro |
2 Jahre | 100,80 Euro | 24.547 Euro | |
3 Jahre | 151,20 Euro | 38.307 Euro | |
Freiwillige Rentenversicherung
Dieser Rentenrechner ermittelt, was Ihnen Ihre freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Ihre Altersrente bringen.