
Oldenburg (drv). Rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeit und Geringverdiener können sich freuen. Zum 1. Juli 2019 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft mit der Beschäftigte mit Bruttolöhnen bis 1.300 Euro trotz reduzierter Rentenversicherungsbeiträge Rentenansprüche in voller Höhe erwerben. Durch die reduzierten Beiträge bleibt den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto übrig.
Durch die Neuregelung wurde die frühere Gleitzone, unter die Beschäftigte mit Bruttolöhnen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro fielen, bis 1.300 Euro ausgeweitet. Die wesentliche Verbesserung für Geringverdiener ist jedoch, dass die Rentenansprüche, die sie nun erwerben, sich an ihrem vollen Bruttolohn bemessen. Zuvor hatten die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge stets dazu geführt, dass auch die spätere Rente geringer ausfiel.
Weitere Informationen über die Midijob-Regelung ab 1. Juli 2019
Neue Regeln machen Midijob attraktiver
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