Rente / 02.07.2019

Midijob wird attraktiver

Ab sofort erwerben Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450 und 1.300 Euro trotz reduzierten Beitrags volle Rentenansprüche.

Bild zum Beitrag "Midijob wird attraktiver". Das Bild zeigt einen Bleistift und Taschenrechner, die auf handgeschriebenen Berechnungen liegen.

Oldenburg (drv). Rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeit und Geringverdiener können sich freuen. Zum 1. Juli 2019 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft mit der Beschäftigte mit Bruttolöhnen bis 1.300 Euro trotz reduzierter Rentenversicherungsbeiträge Rentenansprüche in voller Höhe erwerben. Durch die reduzierten Beiträge bleibt den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto übrig.

Durch die Neuregelung wurde die frühere Gleitzone, unter die Beschäftigte mit Bruttolöhnen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro fielen, bis 1.300 Euro ausgeweitet. Die wesentliche Verbesserung für Geringverdiener ist jedoch, dass die Rentenansprüche, die sie nun erwerben, sich an ihrem vollen Bruttolohn bemessen. Zuvor hatten die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge stets dazu geführt, dass auch die spätere Rente geringer ausfiel.

Mehr zum Thema:

www.ihre-vorsorge.de

Weitere Informationen über die Midijob-Regelung ab 1. Juli 2019

Neue Regeln machen Midijob attraktiver

Magazin-Beitrag auf ihre-vorsorge.de

Midijob-Rechner

Mit unserem Rechner können Sie die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge ermitteln

Autor

 Deutsche Rentenversicherung