Rente / 22.03.2019

Minijob im Privathaushalt: Win-win-Situation

Angemeldete 450-Euro-Beschäftigte, die einkaufen oder putzen, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und sind bei Unfall abgesichert.

Frau mit Gummihandschuhen putzt Waschbecken im Bad. Bild: IMAGO / Jochen Tack

Bild: IMAGO / Jochen Tack

Berlin (dpa/tmn). Einkaufen, kochen, Wäsche waschen, putzen: Haushaltshilfen übernehmen viele Aufgaben, wenn ihren Auftraggebern dafür die Zeit oder Kraft fehlen. Damit Privatpersonen sie nicht schwarz beschäftigen, müssen sie ihre Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale anmelden. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Von einer Anmeldung profitieren beide Parteien: Beschäftigte haben zum Beispiel Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Außerdem sind sie bei einem Unfall im Haushalt finanziell abgesichert. Und sie erwerben Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür zahlt der Arbeitgeber insgesamt 12,74 Prozent an Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Hinzu kommt eine zweiprozentige Pauschsteuer. Im Gegenzug kann der Arbeitgeber 20 Prozent der Gesamtausgaben von der Steuer absetzen - maximal sind bis zu 510 Euro pro Jahr möglich.

Eine Haushaltshilfe kann man schnell und unkompliziert anmelden, indem man sie im Haushaltsscheckverfahren bei der Zentrale registriert. Das ist online möglich unter www.minijob-zentrale.de. Die Minijob-Zentrale übernimmt den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung. Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei darf das Arbeitsentgelt nicht den Betrag von 450 Euro pro Monat übersteigen.

Mehr zum Thema:

www.minijob-zentrale.de

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Autor

 Deutsche Presseagentur – Themendienst