Finanzen / 23.06.2021

Negativzinsen: Banken nehmen Bestandskunden ins Visier

Bislang kassierten Banken und Sparkassen Negativzinsen vor allem von Neukunden. Nun geht es auch an die bestehenden Konten ran.

Kontoauszug. Bild: IMAGO / blickwinkel

München (). Banken und Sparkassen fangen an, mehr und mehr auch von Bestandskunden Negativzinsen zu verlangen – und nicht nur von Neukunden. Darauf haben die Verbraucherzentralen Bayern und Sachsen aufmerksam gemacht. Gleichzeitig steigt die Zahl der Geldhäuser, die auf Zinsen für größere Guthaben auf Giro- oder Tagesgeldkonten pochen.

Strafzinsen teils ab dem ersten Euro

Seit etwa sieben Jahren müssen die Kreditinstitute auf Einlagen, die sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken, selbst Zinsen zahlen. Derzeit beläuft sich dieser Minuszins auf 0,5 Prozent. Diese Negativzinsen reichen sie an ihre Kunden zunehmend weiter – trotz Freibeträgen, die die EZB den Banken gewährt. So kassieren nach einer Auswertung des Verbraucherportals biallo.de mehr als 430 Institute Negativzinsen von Privatkunden, bei Firmenkunden sind es sogar 475 Geldhäuser. Seit Anfang des Jahres haben demnach gut 170 Banken und Sparkassen Negativzinsen für Privatkunden eingeführt.

Auffällig ist dabei, dass die Freibeträge sinken, unterhalb derer keine Strafzinsen fällig werden. Rund ein Drittel von diesen 170 Instituten gewährt nur noch einen Freibetrag von 25.000 Euro oder weniger, der von den Strafzinsen ausgenommen ist. Einige Geldhäuser langen sogar bereits ab dem ersten Euro zu oder berechnen einen höheren Strafzins als die EZB.

Verbraucherschützer weisen nun darauf hin, dass Banken verstärkt Privatkunden ansprechen, die ihnen schon länger die Treue halten: Dabei versuchen die Geldhäuser, mit Hilfe von Musterformularen individuelle Vereinbarungen zu treffen. Die Postbank etwa verschickt laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ Briefe mit dem Hinweis „Das Verwahrentgelt kommt“, um mit den angesprochenen Kunden einen Negativzins zu vereinbaren. Die Freibeträge hat das Institut kürzlich von 100.000 auf 50.000 Euro bei Girokonten und auf 25.000 Euro bei Tagesgeldkonten gesenkt.

Verbraucherschützer: Banken kassieren doppelt

Juristisch ist die Vorgehensweise der Banken umstritten. Mehrere Klagen laufen bereits. Die Verbraucherzentralen argumentieren, für ein Girokonto mit Grundgebühr dürfe nicht zusätzlich ein Negativzins verlangt werden. Dies sei eine unzulässige Doppelbepreisung. Bei den Negativzinsen für Tagesgeldkonten gäben die Kunden der Bank wie bei einem Darlehen Geld, der Darlehensnehmer, also die Bank, dürfe dafür keine Zinsen einnehmen.

Die Banken verweisen darauf, dass individuelle Vereinbarungen möglich seien. Bei Girokonten handele es sich um zwei Dienstleistungen: Die Grundgebühr sei für die Zahlungsdienste fällig, das Verwahrentgelt für die Verwahrung des Geldes. So ist es gut möglich, dass der Bundesgerichtshof hierzu Grundsatzentscheidungen treffen wird.

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Autor

Thomas Öchsner