
München (tö). Immer mehr Bankkunden müssen Negativzinsen zahlen. Allein seit Jahresanfang haben nach Angaben des Verbraucherportals biallo.de fast 200 Banken und Sparkassen Negativzinsen für Privatkunden eingeführt. Rund ein Drittel davon gewährt nur noch einen Freibetrag von 25.000 Euro oder weniger, der von den Strafzinsen ausgenommen ist. Insgesamt kassieren von knapp 1.300 untersuchten Kreditinstituten in Deutschland bereits 450 Geldhäuser Negativzinsen von Privatkunden, zunehmend auch von Bestandskunden. (Stand: Anfang Juli 2021)
Nun bekommen die Banken auch von Gerichten teilweise Unterstützung. So hält es das Landgericht Leipzig für zulässig, dass Banken zusätzlich zu den ohnehin schon bestehenden Kontoführungsgebühren die sogenannten Verwahrentgelte einführen (Aktenzeichen: 05 O 640/20). Und das Verwaltungsgericht Frankfurt gab kürzlich dem Online-Broker Flatex Recht, der als eine der ersten Finanzinstitute im März 2017 Negativzinsen eingeführt hatte (Aktenzeichen: 7 K 2237/20F). Verbraucherschützer und die Stiftung Warentest weisen jedoch darauf hin, dass Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen Negativzinsen nicht wehrlos hinnehmen müssen.
Strategien gegen Negativzinsen
Umsteigen
Sparer, die auf dem Girokonto Negativzinsen zahlen müssen, können zunächst mit einem Bankwechsel drohen und sehen, ob die Hausbank nachgibt und auf Negativzinsen verzichtet. Hilft das nichts, kann man das Girokonto zu einer anderen Bank verlagern. Die alte und die neue Bank sind verpflichtet, bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen zu helfen. Laut biallo.de gibt es immerhin noch 31 kostenlose Girokonten.
Verteilen
Bankkunden können auch ein zweites oder drittes Girokonto bei ihrer Hausbank eröffnen und das Geld so verteilen, dass sie jeweils den geltenden Freibetrag nicht überschreiten. Sinnvoll ist das aber nur, wenn die gesamten Kontogebühren weniger hoch ausfallen als die sonst zu zahlenden Negativzinsen.
Wehren
Manche Geldinstitute verschicken auch Schreiben, in denen sie auf geänderte Preise und damit auch auf neu eingeführte Negativzinsen hinweisen. Widersprachen die Kunden nicht, wurden die neuen Preise gültig. Diese Geschäftspraxis hat der BGH aber gerade erst blockiert. Geldinstitute dürfen Preise nur mit aktiver Zustimmung ihrer Kunden erhöhen (Aktenzeichen: XI ZR 26/20). Auf dieses Urteil können sich Bankkunden jetzt berufen.