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Neue E-Patientenakte startet im Januar

Röntgenbilder, Befunde und andere Daten für den nächsten Praxisbesuch sollen Patienten bald auch digital parat haben können.

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Grafik eines Smartphones mit umgebenden medizinischen Symbolen, digitales Gesundheitswesen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die allen Versicherten ab 1. Januar 2021 freiwillig zustehende elektronische Patientenakte (ePA) soll zunächst mit einer Testphase starten. Als bislang größtes IT-Projekt im deutschen Gesundheitswesen mit der Vernetzung von 200.000 Leistungserbringern und potenziell 73 Millionen Versicherten sei die Einführung „ein herausfordernder Gesamtprozess für alle Beteiligten“, antwortete das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Daher sei ein Stufenprozess vorgesehen.

Stufenweise Einführung der ePa ab 1. Januar 2021

E-Akten der Krankenkassen sollen Versicherten zum 1. Januar 2021 zum Download zur Verfügung stehen, wie das Ministerium erläuterte. Dies sei die Grundlage, um persönliche Gesundheitsinformationen einstellen und verwalten zu können. Zugleich solle damit eine „umfangreiche Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern“ beginnen.

Ziel sei, dass sich schon währenddessen mehr Einrichtungen beteiligen. Nach der Testphase und einer finalen Zulassung solle dann die flächendeckende Vernetzung beginnen. Wie gesetzlich festgelegt, müssten Praxen dafür bis zum 1. Juli 2021 über die für den Zugriff auf die ePA nötigen Komponenten und Dienste verfügen.

Elektronische Patientenakte ab 2022 als App

Nach jahrelangem Gezerre soll die E-Akte nach Plänen von Minister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung deutlich voran bringen. Sie soll – als freiwilliges Angebot – als App zu haben sein und schrittweise mehr Funktionen bekommen. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein.

Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf – im ersten Jahr allerdings noch nicht in verfeinerter Form. Erst ab 1. Januar 2022 soll für jedes Dokument einzeln festzulegen sein, welcher Arzt es sehen kann.


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