
Offenbach (kma/dpa). Ab Januar 2018 ändern sich die Antragsfristen fürs Kindergeld. Kindergeld wird dann rückwirkend nur noch höchstens sechs Monate lang gezahlt, also bis Juli 2017. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Die Gesetzesänderung soll eigentlich den Missbrauch der Leistung verhindern, kann aber auch Eltern volljähriger Kinder hart treffen, die unsicher sind, ob ihr Kind auch nach dem Schulabschluss noch Anspruch auf Kindergeld hat oder nicht. Das hat es bis zum 25. Geburtstag, wenn es zum Beispiel studiert, einen sozialen Dienst absolviert oder eine andere schulische Ausbildung macht.
Wer unsicher ist, sollte vorsorglich Antrag stellen
Derzeit kann Kindergeld noch rückwirkend für vier Jahre gestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2017 können Eltern also die Leistung noch bis einschließlich Januar 2013 rückwirkend beantragen. Das ändert sich dann 2018: Dann wird das Kindergeld nur noch bis sechs Monate vor Antragstellung gezahlt.
Wer unsicher ist, sollte noch bis zum Jahresende einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. „Ab 2018 sollten Eltern sich mit der Kindergeldbeantragung generell nicht mehr allzu viel Zeit lassen“, rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Fehlen noch Unterlagen, könnten diese nachgereicht werden. Dazu könne auch eine Fristverlängerung beantragt werden.
Mehr Kindergeld ab 2018
Eine Veränderung gibt es auch bei der Höhe des Kindergeldes. Es steigt:
Kinderzahl | 2017 | 2018 |
---|---|---|
Erstes und Zweites Kind | 192 Euro | 194 Euro |
Drittes Kind | 198 Euro | 200 Euro |
Viertes und weitere Kinder | 223 Euro | 225 Euro |
Weitere Informationen
- www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Internetseite der Bundesagentur für Arbeit mit Informationen zum Kindergeld