Gesundheit / 29.03.2021

„Notvertretungsrecht“ für Ehegatten im Krankheitsfall kommt

Die meisten gehen davon aus, dass sie im Krankheitsfall medizinische Entscheidungen für ihren Ehepartner treffen können. Das war bisher aber nicht so.

„Notvertretungsrecht“ für Ehgatten im Krankheitsfall kommt. – Ärztin mit Stethoskop steht vor einem Monitor mit Lebenszeichen auf der Intensivstation.

Berlin (dpa). Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich befristet gegenseitig vertreten. Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig sein. Das sieht eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Dieses „Notvertretungsrecht“ soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Nach ihm dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich einer von ihnen krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Vertretungsrecht war bisher gesetzlich nicht festgeschrieben

„Die große Mehrheit der Bevölkerung geht seit jeher ganz selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden können“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). „Das war bislang aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als selbstverständlich ansehen.“

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 Deutsche Presseagentur