Gesundheit / 07.01.2021

Private Krankenversicherung: Beiträge steigen im Alter stark

Privatversicherte kommen oft in den Genuss guter Leistungen. Aber: Im Alter ziehen die Beiträge kräftig an. Was tun?

Private Krankenversicherung: Beiträge steigen im Alter stark. – Krankenversichertenkarte, Geldscheine und Pillen.

Berlin (dpa/tmn). Wer sich privat krankenversichert und im Alter absehbar nicht über Vermögen verfügt, sollte für seine späteren Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) schon während des Erwerbslebens genug Geld zurücklegen. Das rät die Stiftung Warentest.

Denn bei den Beiträgen gibt es zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung einen Unterschied: In der PKV richten sie sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand beim Eintritt in die Versicherung sowie nach dem Leistungsumfang des gewählten Tarifes.

Das heißt: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn später mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Einkünfte geringer werden, erklärt die Stiftung Warentest. Außerdem wird der Beitrag aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen regelmäßig erhöht. Beim Eintritt in den Ruhestand kann er daher deutlich über dem liegen, was in jungen Jahren beim Eintritt in die Versicherung zu zahlen war.

Tarifwechsel kann eine Option sein

Wird der Beitrag im Alter zu teuer, könnte ein Tarifwechsel eine Lösung sein. Denn alle privat Krankenversicherten dürfen ohne eine neue Gesundheitsprüfung in andere, gegebenenfalls günstigere Tarife ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft wechseln.

Ab einem Alter von 65 Jahren können Privatversicherte, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen haben und noch immer in einem sogenannten Bisex-Tarif mit unterschiedlichen Beiträgen für Männer und Frauen versichert sind, in den Standardtarif für Rentner wechseln. Ähnlich wie der Basistarif bietet der Standardtarif Leistungen etwa im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge sind jedoch in der Regel deutlich niedriger.

Wichtig zu wissen: Der Standardtarif für Rentner ist ein Bisex-Tarif. Wer zuvor bereits einmal von einem Bisex- zu einem Unisextarif gewechselt ist, kann nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurück.

Autor

 Deutsche Presseagentur