
Berlin (dpa/tmn). Privat Krankenversicherte haben in ihrem Vertrag oftmals eine Regelung für Bonuszahlungen, wenn sie im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten eingereicht haben. „Dies ist auf den ersten Blick günstiger, wenn die Bonuszahlung höher ist, als die nicht zur Erstattung eingereichten Krankheitskosten“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Auf den zweiten Blick kann das jedoch anders aussehen.
So lässt sich der Bonus-Nachteil vermeiden
Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge. Dies gilt zumindest für Bonuszahlungen, die unabhängig davon gezahlt werden, ob Versicherte überhaupt Krankheitskosten tragen mussten oder nicht.
„Privat Krankenversicherte sollten jedes Jahr genau überprüfen, ob die Bonuszahlung der Krankenkasse unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte günstiger ist, bevor sie endgültig auf die Einreichung der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Krankenkasse verzichten“, rät Bauer. Sonst wird aus einem finanziellen Vorteil am Ende ein Nachteil.