
Frau sitzt am Küchentisch mit Telefon am Ohr und macht sich Notizen mit einem Bleistift.
Oldenburg (drv). Berufsausbildungen werden bei der Berechnung der Rente besonders bewertet. Da die Löhne während der Ausbildung meist etwas niedriger sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob man diesen Zeiten zusätzliche Entgeltpunkte zuordnen kann. Dafür müssen sie aber beim Rentenversicherer entsprechend gemeldet sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit: Zeiten der Berufsausbildung müssen dort als „Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet sein.
Versicherungsverlauf auf Antrag ergänzen lassen
Versicherte, die eine solche Kennzeichnung ihrer Berufsausbildungszeiten im Versicherungsverlauf nicht feststellen können, sollten bei der Rentenversicherung die Ergänzung des Versicherungsverlaufs beantragen und dabei entsprechende Nachweise (z.B. Ausbildungsvertrag, Prüfungszeugnis) vorlegen.
Weitere Informationen
Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de