
München (tö). Extra-Beiträge in die Rentenkasse zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand sind dieses Jahr besonders attraktiv. Versicherte sollten dabei aber auch ans Finanzamt denken. Die Extra-Zahlungen werden immer beliebter: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zahlten 2020 etwa 35.000 Versicherte diese Extrabeiträge. 2015 waren es gerade einmal 1.455 Einzahler. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind in diesem Zeitraum von 30 Millionen Euro auf geschätzt knapp 600 Millionen Euro gestiegen. Damit hat sich das Volumen in diesem Zeitraum verzwanzigfacht.
Die Zahlungen dürften weiter zulegen, auch wegen eines Sondereffekts. Für alle, die solche Sonderzahlungen leisten, spielt nämlich bei der Berechnung ihrer sogenannten Ausgleichsbeträge das vorläufige Durchschnittsentgelt, also das für das jeweilige Kalenderjahr geschätzte durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten, eine entscheidende Rolle. Diese Rechengröße sinkt in diesem Jahr auf 38.901 Euro. Das sind 6,4 Prozent weniger als 2021.
Dadurch sanken auch die erforderlichen Ausgleichsbeträge für die Extra-Einzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen um 6,4 Prozent. Darauf hatte der Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe www.ihre-vorsorge.de aufmerksam gemacht. Hohe freiwillige Teilzahlungen sind deshalb 2022 besonders lohnend, weil man mit weniger Geld mehr für seine späteren Rentenansprüche tun kann.
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Sparer sollten steuerliche Höchstgrenzen beachten
Steuersparer sollten dabei aber die steuerlichen Höchstgrenzen beachten. Der steuerlich relevante Höchstbetrag für sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen beläuft sich dieses Jahr auf 25.369 Euro für Alleinstehende, inklusive den Pflichtbeiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und anderen Beiträgen etwa für eine Rürup-Rente oder ein Versorgungswerk.
Die Sonderzahlungen sind nicht zuletzt bei Gutverdienern immer beliebter geworden, weil sich diese Einzahlungen idealerweise über mehrere Jahre gestreckt steuermindernd in der Steuererklärung angeben lassen. Außerdem zeigen Berechnungen, dass sich Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung durchaus lohnen und damit hochgerechnet Renditen von etwa zwei bis drei Prozent möglich sind. Die Einzahlungen seien „zweifellos ein Beweis des Vertrauens in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagte kürzlich Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung. Bevor Versicherte Extrazahlungen leisten, sollten sie sich aber von der Rentenversicherung beraten lassen und dabei alle Details klären.