
Berlin (kma/drv). Wer im Alter zwar früher in Rente gehen, aber keine Abschläge hinnehmen möchte, kann sie drohenden Abschläge ausgleichen. Schon ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und auch als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
Sonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll
Gerade in Zeiten niedriger Renditen an den Kapitalmärkten kann eine Sonderzahlung in der Rentenversicherung sinnvoll sein. Die Rentenversicherung prognostiziert für die nächsten Jahren Renditen von zwei bis drei Prozent. Auch die Stiftung Warentest hält die gesetzliche Rentenversicherung zurzeit für attraktiver als beispielsweise eine private Rentenversicherung (https://www.test.de/FAQ-Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-die-Extra-Einzahlungen-lohnen-5218494-0/).
Beratungstermin vereinbaren
In welcher Höhe Sie zusätzliche Beiträge zahlen können und ob sich das für Sie lohnt, können Sie sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen. Vereinbaren Sie dazu am besten einen kostenlosen Beratungstermin (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Termine-online-buchen/termine-online-buchen.html)
Weitere Informationen:
FAQ der Stiftung Warentest: Freiwillige Rentenbeitraege: Wann sich die Extra-Einzahlungen lohnen