
Berlin (sth). Die zum 1. Juli anstehende Rentenerhöhung kostet knapp 11 Milliarden Euro pro Jahr. Im laufenden Jahr fallen Kosten von knapp 5,5 Milliarden Euro an. Das geht aus dem Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung hervor, den das Bundessozialministerium (BMAS) auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Davon entfallen laut Entwurf rund 5,2 Milliarden Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung, rund 42 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 98 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 104 Millionen Euro auf Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.
Das sogenannte Rentenniveau vor Steuern liegt der Verordnung zufolge unter Berücksichtigung der Rentenerhöhung für das Jahr 2019 bei 48,16 Prozent. "Somit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ... für das Jahr 2019 eingehalten", stellt die Regierung fest. Durch das Rentenpaket vom Herbst 2018 ist gesetzlich festgelegt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken und der Rentenbeitragssatz nicht über 20 Prozent steigen darf.
Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentner in Deutschland steigen laut der Verordnung zum 1. Juli spürbar. In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro. Die Verordnung stehe damit auch "im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung", so das BMAS. Zum einen hätten die Rentnerinnen und Rentner damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Zum anderen werde durch die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern "der soziale Zusammenhalt gestärkt".
Link zum Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 (im pdf-Format)