Rente / 03.05.2021

Rentenversicherung: Grundrente nicht schnell umbauen

In ihrer Stellungnahme für eine Bundestagsanhörung zu Anträgen der Oppositionsparteien plädieren DRV-Experten für Reformen mit Augenmaß.

Bild zum Beitrag "Rentenversicherung: Grundrente nicht schnell umbauen". Das Bild zeigt die Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet.

Berlin (sth). Vor einer voreiligen Umgestaltung der erst zu Beginn dieses Jahres eingeführten Grundrente hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gewarnt. Die 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger bauten gerade erst "mit erheblichem Aufwand" die notwendigen Strukturen auf, die für die Umsetzung des Geringverdiener-Rentenzuschlags erforderlich seien, schreibt die DRV in ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses am heutigen Montag. Die Rentenversicherungsexperten plädieren stattdessen dafür, "die sozialpolitischen Wirkungen des Grundrentenzuschlags sowie Effektivität und Effizienz des dafür entwickelten Verwaltungsverfahrens zunächst zu evaluieren". Bei der Anhörung von Sachverständigen durch die Sozialpolitiker der Fraktionen stehen heute mittag insgesamt sechs rentenpolitische Anträge von Oppositionsparteien im Blickpunkt.

Hintergrund der DRV-Warnung ist eine Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Parlamentarier um den Rentenexperten Markus Kurth sprechen sich in ihrem Antrag dafür aus, die "Grundrente schrittweise zu einer Garantierente weiterzuentwickeln", die Beschäftigten nach mindestens 30 Jahren in der Rentenversicherung "eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert". Die umstrittene Vermögensprüfung bei der Grundrente soll nach dem Willen der Grünen entfallen. Zudem sollten sogenannte Anrechnungszeiten (Rentenversicherungszeiten ohne Beitragszahlung, d. Red.) für die notwendigen 30 Jahre als Versicherungszeiten berücksichtigt werden, heißt es in ihrem Antrag.

Zurückhaltung bei Zusatzbeiträgen zur Rentenversicherung

Zurückhaltend zeigt sich die Rentenversicherung mit Blick auf die Forderung von Linken und AfD, dass pflichtversicherte Beschäftigte künftig die Möglichkeit haben sollten, zusätzlich hohe freiwillige Beiträge in die Rentenkassen einzuzahlen. Abhängig von der genauen gesetzlichen Gestaltung dieses Angebots "würden sich unterschiedliche Auswirkungen unter anderem auf die Entwicklung von Beitragssatz, Rentenanpassungen und die finanzielle Situation der Rentenversicherung sowie auf die Anzahl der möglichen Berechtigten ergeben", heißt es in der Stellungnahme.

Eine inhaltliche Bewertung dieser Vorschläge sei deshalb "nur möglich, wenn diese hinreichend konkret formuliert" wären, schreibt die Rentenversicherung. So müsse zum Beispiel geklärt werden, ob zusätzliche Beitragszahlungen an die Rentenversicherung auch für die jährliche Rentenanpassung berücksichtigt werden sollten. Käme es zu entsprechenden Gesetzesinitiativen, sollten deshalb auch Ideen miteinfließen, die die damalige Bundesregierung bei der Abschaffung der früheren Höherversicherung angestellt habe, regt die Rentenversicherung an.

Mithilfe der Höherversicherung (hier: S. 27ff.) konnten Beschäftigte bis 1997 zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Die damaligen Sonderzahlungen wirkten sich zwar nicht bei der jährlichen Rentenanpassung aus, machten aber durch sogenannte Steigerungsbeträge erhebliche Renditen möglich.

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Autor

Stefan Thissen