Rente / 30.07.2021

Rentenversicherung hilft den Unwetteropfern

Rentenbeziehende ohne Zugang zu Geld sollen sich bei ihrer Bank oder der Rentenkasse melden. Arbeitgebern werden Sozialbeiträge gestundet.

Bild zum Beitrag "Rentenversicherung hilft den Unwetteropfern". Das Bild zeigt das Logo der Rentenversicherung an einer Gebäudewand.

Berlin (drv). In den vom Hochwasser besonders betroffenen Katastrophengebieten in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und in Bayern stehen viele Menschen buchstäblich vor den Trümmern ihres Lebens. Die ganze Sorge der Rentenversicherung gilt denen, die durch die Unwetter den Tod von Familienangehörigen zu beklagen oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren haben. Wo es um Fragen zur Rente oder Rehabilitation geht, hilft die Deutsche Rentenversicherung schnell und unbürokratisch. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Hinterbliebenenrenten

Wenn wegen der Katastrophe Angehörige verstorben oder vermisst sind, werden die Hinterbliebenenrenten schnell und unbürokratisch bearbeitet. Waisen, die ihre Ausbildung unterbrechen müssen, weil der Ausbildungsbetrieb nicht mehr existiert, können damit rechnen, dass ihre Rente vorerst trotzdem weitergezahlt wird.

Weiterzahlung von Renten

Bei vermissten Personen, die Rente beziehen, wird die laufende Rente zunächst weiter auf das bisherige Konto überwiesen.

Nicht zustellbare Schreiben

Auch haben Betroffene keine Nachteile, wenn Postsendungen, die zum Beispiel Bescheide mit einer Widerspruchsfrist enthalten, in den Katastrophengebieten nicht zugestellt werden können.

Rehabilitation

Versicherten, die gerade eine Rehabilitation in einer Rehabilitationsklinik antreten wollen, die von der Unwetterkatastrophe betroffen sind, wird eine Umstellung in eine andere Klinik ermöglicht.

Selbstständige und Arbeitgeber

Rentenversicherungspflichtige Selbständige und Arbeitgeber, deren Betriebe unter dem Unwetter gelitten haben, können unkompliziert die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Für Arbeitgeber stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Internetseite nähere Informationen bereit.

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Betroffene sollten nicht zögern, sich mit ihren Fragen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Vor Ort helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Telefonisch ist das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 erreichbar.

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 Deutsche Rentenversicherung