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Rentenversicherung widerspricht Rürup

Freiwillige Beitragszahlungen an die Rentenkassen untergraben nicht die Solidität der Rentenversicherung.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Mit einem bemerkenswerten Leserbrief hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jetzt auf einen in der vergangenen Woche erschienenen Beitrag des Wirtschaftswissenschaftlers und ehemaligen Vorsitzenden der fünf Wirtschaftsweisen , Bert Rürup, im "Handelsblatt" reagiert. Der von Rürup erhobene Vorwurf, mit freiwilligen Beitragszahlungen an die Rentenversicherung lasse man sich auf ein betrügerisches Schneeballsystem ("Ponzi-System") ein, sei "falsch und unredlich", heißt es in dem Brief der Rentenversicherung. In einem Ponzi-Spiel beruhe die Rendite aus den Beiträgen zusätzlicher Mitspieler, "während die Rendite der Rentenversicherung auf dem Lohnwachstum u.a. aufgrund von Produktivitätsfortschritten basiert".

Rürup hatte in seinem Beitrag Forderungen von Politikern widersprochen, die seit 2017 ausgeweitete Möglichkeit von freiwilligen Beitragszahlungen an die Rentenversicherung noch stärker auszudehnen. Da in einer umlagefinanzierten Sozialversicherung alle Pflicht- und frewilligen Beiträge der Finanzierung der laufenden Leistungen dienten, würden freiwillige Beiträge das System "destabilisieren", warnte Rürup. Seine Begründung: Es sei nicht sichergestellt, "dass sich auch in der Zukunft genügend freiwillige Einzahler finden, damit in der Vergangenheit mit freiwilligen Beiträgen erworbene Ansprüche bedient werden können". Zudem sei der aktuelle Rendite-Vorsprung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber sicheren Kapitalanlageformen wegen der zunehmenden Bevölkerungsalterung und der künftig wieder steigenden Zinsen "flüchtig", so Rürup.

Vergleich nur bei generell freiwilliger Versicherung nachvollziehbar

Der von Rürup angestellte Vergleich sei höchstens nachvollziehbar, wenn die Rentenversicherungspflicht generell aufgehoben und die Altersabsicherung künftig "ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen würde", schreibt die Rentenversicherung jetzt in ihrer Replik. Tatsächlich hätten die Beitragseinnahmen im Jahr 2017 aber zu 99,7 Prozent auf Pflichtbeiträgen beruht, "nur etwa 0,3 Prozent auf freiwillig gezahlten Beiträgen". Selbst doppelt so hohe freiwillige Beitragszahlungen hätten "weder kurz- noch langfristig einen deutlichen Einfluss" auf den Beitragssatz und die Leistungen der Rentenversicherung, stellt die Rentenversicherung klar.

Auch in einem weiteren Punkt korrigieren die gesetzlichen Rentenversicherer den früheren Vorsitzenden von mehreren Expertenkommissionen zur Alterssicherung und langjährigen Chef des Sozialbeirats der Bundesregierung. Nicht nur Ansprüche auf eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge seien eigentumsrechtlich gesichert, so die Rentenversicherung. Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung würden "den stärksten Schutz (genießen), den unsere Rechtsordnung vorsieht: Sie unterfallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Eigentumsgarantie von Artikel 14 Grundgesetz und sind damit verfassungsrechtlich abgesichert", heißt es in dem Leserbrief. 

Mehr zum Thema:

www.handelsblatt.com

Link zum "Handelsblatt"-Beitrag von Altersvorsorge-Experte Bert Rürup über die möglichen Konsequenzen einer starken Ausweitung der freiwilligen Beitragszahlungen an die Rentenversicherung

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