Rente / 07.03.2018

Selbstständigenrente: Linke prescht vor

Bundestags-Parlamentarier fordern, alle nicht obligatorisch abgesicherten Unternehmer in die Rentenversicherung einzubeziehen.

Berlin (sth). Bei den Plänen für eine verpflichtende Altersvorsorge von Selbstständigen ist die Linken-Bundestagsfraktion vorgeprescht. In einem am Dienstag veröffentlichten Antrag (Link zur Bundestags-Drucksache http://dip21.bundestag.de – im pdf-Format) fordern die Parlamentarier um den Rentenexperten Matthias W. Birkwald, die rund drei Millionen bisher nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Rentenbeiträge sollten nach deren "tatsächlichen Einkommen gestaltet" werden, heißt es in dem Antrag, die Betroffenen sollten aber auch nicht überlastet werden. Bisher zahlen Selbstständige oft den sogenannten Regelbeitrag, der sich nach dem Durchschnittseinkommen aller rentenversicherten Beschäftigten und Unternehmer richtet. Unternehmensgründer müssen in den ersten drei Jahren auf Wunsch nur den halben Regelbeitrag zahlen.

Darüber hinaus fordern die Linken, zur Vermeidung von Altersarmut für Selbstständige und Arbeitnehmer die sogenannte Rente nach Mindestentgeltpunkten wieder einzuführen. Dieses Modell gab es bereits für Versicherungszeiten bis 1991 und sorgte dafür, dass die Rentenansprüche von Geringverdienern pro Jahr um bis zu 50 Prozent, höchstens jedoch auf 75 Prozent der Rentenwartschaft eines Durchschnittsverdieners (= 0,75 Entgeltpunkte) angehoben wurde. Nach den Plänen der Linken sollen die Rentenansprüche von Beschäftigten, die mindestens 25 Rentenbeitragsjahre vorweisen können und ein Gehalt von weniger als 80 Prozent eines Durchschnittsverdieners erzielen, künftig auf bis zu 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr aufgestockt werden. Dadurch kämen die Betroffenen einschließlich 15 weiteren Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst (= 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr, d. Red.) auf insgesamt 35 Entgeltpunkte, rechnen die Parlamentarier vor. Damit ließe sich eine Bruttomonatsrente von derzeit rund 1.086 Euro erzielen. 

Um selbstständigen Künstlern und Publizisten auch weiterhin den Zugang zur Künstlersozialversicherung uneingeschränkt offen zu halten, verlangen die Linken zudem, auf restriktive Maßnahmen für diese Selbstständigengruppe zu verzichten. Der vom Bund für die Kreativen gezahlte Steuerzuschuss von derzeit 20 Prozent der Sozialbeitragskosten solle kurzfristig wieder auf die bis 1998 geltende Höhe von 25 Prozent erhöht werden. Künstler, die ihrer Arbeit nur zeitweise selbstständig und sonst als Angestellte nachgehen, müssten über "die Möglichkeit einer weiterhin bestehenden Rentenversicherungspflicht in der Künstlersozialkasse informiert werden", heißt es in dem Antrag. 

 

 

Autorenbild

Autor

Stefan Thissen