Rente / 16.08.2019

Sozialhaushalt soll auch 2020 deutlich steigen

Bundessozialminister Hubertus Heil stehen im kommenden Jahr fast 149 Milliarden Euro zur Verfügung – etwa zwei Drittel davon für die Rente.

Bild zum Beitrag "Sozialhaushalt soll auch 2020 deutlich steigen". Das Bild zeigt den Portikus des Reichstagsgebäudes.

Berlin/Bad Homburg (sth). Knapp 148,6 Milliarden Euro und damit etwa 3,3 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr soll der Etat des Bundessozialministeriums 2020 umfassen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Bundestags hervor. Der größte Posten bleibt demnach mit 109,6 Milliarden Euro (2019:105,3 Milliarden) die Rente, deren steigende Kosten "der Hauptgrund für den Anstieg des Gesamtetats" seien.

Auf 101,8 Milliarden Euro (2019: 98,0 Milliarden) belaufen sich den Angaben zufolge im kommenden Jahr die Leistungen an die Rentenversicherung. Dazu gehören vor allem der allgemeine Bundeszuschuss mit voraussichtlich 48,0 Milliarden Euro (2018: 44,6 Milliarden), der zusätzliche Bundeszuschuss mit 27,2 Milliarden Euro (2018: 24,9 Milliarden) und die Beiträge für Kindererziehungszeiten mit 16,2 Milliarden Euro (2018: 14,3 Milliarden). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund laut Bundestag im nächsten Jahr 7,7 Milliarden Euro ausgeben, etwa 600 Millionen Euro mehr als 2019.

Bund erstattet der Rentenversicherung Kosten für DDR-Zusatzversorgung

Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung zudem die Kosten aufgrund der Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Euro und erhält im Gegenzug von den neuen Bundesländern eine anteilige Erstattung an diesen ihm entstehenden Aufwendungen in Höhe von rund 2,0 Milliarden Euro.

Schließlich zahlt der Bund Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen der in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro. Dabei erstattet er insbesondere die von den Werkstätten-Trägern gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, die auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Arbeitslohn der behinderten Menschen und 80 Prozent der Bezugsgröße (Bezugsgröße 2019: etwa 37.700 Euro West/etwa 34.400 Euro Ost) entfallen.

Mehr zum Thema

http://dip21.bundestag.de

Haushaltsplan 2020 des Bundestags (im pdf-Format, hier: S. 1531ff.)

Autorenbild

Autor

Stefan Thissen