Rente / 09.04.2019

Sozialschutz: Experten stimmen EU-Plänen zu

Rentenversicherung sieht Empfehlungen für angemessene soziale Rechte von Erwerbstätigen für die deutsche Alterssicherung weitgehend erfüllt.

Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

Berlin (sth). Die meisten Experten stehen hinter der Empfehlung der Europäischen Union (EU), für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in den EU-Mitgliedstaaten eine angemessene soziale Sicherung sicherzustellen. Das wurde am Montag bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses in Berlin deutlich. Kritik gab es allerdings von Arbeitgeberseite: Bei einigen Vorschlägen der Empfehlung bestehe das Risiko, dass damit in nationale Sozialsysteme eingegriffen werde. Dies verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip, sagte die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Formal diente die Ausschuss-Sitzung der Umsetzung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der es dem deutschen Vertreter im europäischen Rat erlaubt, einer Empfehlung des Rates vom Dezember 2018 zuzustimmen.

Die Deutsche Rentenversicherung verwies in ihrer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung darauf, dass die von der EU empfohlenen Anforderungen an den Sozialschutz im Bereich der deutschen Alterssicherung "bereits weitgehend in den geltenden gesetzlichen Regelungen umgesetzt" seien. So seien alle Arbeitnehmer in Deutschland sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen obligatorisch in die Rentenversicherung einbezogen. Zusammen mit den in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Freiberuflern seien damit etwa "ein Viertel aller selbstständig Tätigen obligatorisch in Alterssicherungssysteme einbezogen", heißt es in der Stellungnahme.

Selbstständige: Schon immer auf Antrag in die Rentenversicherung

Die Selbstständigen in Deutschland seien damit zwar mehrheitlich "nicht obligatorisch" für das Alter gesichert, räumt die Rentenversicherung ein. Sie könnten jedoch innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit "auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert" werden. Zudem gebe es hierzulande "vielfältige Möglichkeiten der freiwilligen Absicherung für das Alter" – entweder in der Rentenversicherung oder privat. Die Pflichtversicherung auf Antrag sichert Selbstständige in der Rentenversicherung genauso wie Arbeitnehmer ab – also auch gegen das Risiko von Erwerbsminderung sowie Familienangehörige für den Todesfall des Unternehmers.

Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigte Altersvorsorgepflicht bisher nicht obligatorisch gesicherter Selbstständiger heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherung, ein solcher Schritt trage dazu bei, "die Entstehung von Altersarmut zu vermeiden". Er erscheine deshalb "sozialpolitisch sinnvoll". Die Umsetzung der Altersvorsorgepflicht solle "sowohl für die betroffenen Selbstständigen als auch für die betroffenen Träger so unbürokratisch wie möglich" erfolgen, fordern die gesetzlichen Rentenversicherer.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Stellungnahmen der Experten für die Sitzung des Bundestags-Sozialausschusses vom 08.04.2019 

www.bundestag.de

Link zum Bericht des Deutschen Bundestags über die Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses zum genannten Thema am 08.04.2019

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Autor

Stefan Thissen