Offenbach (kjs). Im Jahr 2016 verdienten Vollbeschäftigte in Deutschland durchschnittlich 48.936 Euro. An der Spitze der jährlichen Einkommensskala nach Wirtschaftszweigen rangierten die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 70.774 Euro (monatlich 5.898 Euro) brutto. Am wenigsten wurde im Gastgewerbe mit 28.206 Euro im Jahr (im Monat 2.350 Euro) verdient. Das geht aus dem Jahrbuch 2017 des Statistischen Bundesamtes hervor.
Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern
Der Stundenverdienst lag in den alten Bundesländern fast ein Drittel höher als in den neuen Bundesländern. Der höchste Bruttostundenverdienst wurde in Hamburg mit 23,24 Euro erzielt, gefolgt von Hessen mit 22,94 Euro. Der geringste Stundenverdienst war mit 16,19 Euro in Mecklenburg-Vorpommern erfasst worden.
Der Bruttomonatsverdienst im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich betrug bei den Männern 3.898 Euro und bei den Frauen 3.258 Euro. In den alten Bundesländern verdienten die Männer 4.029 Euro und die Frauen 3.324 Euro, während in den neuen Bundesländern die Männer 3.012 Euro und die Frauen 2.904 Euro erhielten.
Betriebsgröße entscheidet
Je nach Betriebsgröße lagen deutschlandweit die Bruttoverdienste bei Betrieben bis 49 Arbeitnehmern bei monatlich 3.374 Euro. Je größer der Betrieb ist, desto mehr konnte verdient werden. Bei einer Betriebsgröße von 1.000 und mehr Arbeitnehmern betrug der monatliche Bruttoverdienst 5.534 Euro. Gegenüber den jeweiligen Vorjahren stiegen die jährlichen Bruttomonatsverdienste in 2013 um 1,4 Prozent, in 2014 um 2,7 Prozent, in 2015 um 2,7 Prozent und in 2016 um 2,3 Prozent.
Tarifverdienste und Mindestlöhne
Für die Tarifverdienste sind rund 500 Tarifverträgen ausgewählt worden. Die durchschnittliche Entwicklung wurde für alle Wirtschaftsbereiche mit Ausnahmen der privaten Haushalte erfasst. Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmer.
Die Tarifverdienste und Mindestlöhne in der Gesamtwirtschaft stiegen von 2015 auf 2016 um 1,9 Prozent. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Mindestlohn pro Stunde von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. Er gilt grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren zusätzlich auch branchenspezifische Mindestlöhne.
Arbeitskosten je Stunde
EU-weit gibt es vereinheitlichte Arbeitskostenstatistiken, die sowohl die Verdienste der Arbeitnehmer als auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber erfassen. Anhand dieser Kostenstruktur lässt sich ermitteln, welche Gesamtkosten den Arbeitgebern für eine geleistete Arbeitsstunde entstehen.
Danach kostete eine Arbeitsstunde im Jahr 2016 durchschnittlich 33,40 Euro. Im Sektor der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen lag der Stundensatz bei 51,70 Euro, während er im Gastgewerbe 17,40 Euro betrug.
Weitere Informationen
- www.destatis.de
Das Jahrbuch auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zum Herunterladen - Teil 3 der Statistik-Serie: Einnahmen und Lebenssituation