
Berlin (dpa/tmn). Handwerkerkosten machen sich steuerlich bezahlt. Das Finanzamt erkennt pro Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Lohnkosten an, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro. Die Voraussetzung: Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden – nicht bar auf die Hand.
Öffentlich geförderte Arbeiten können nicht abgesetzt werden
Wichtig zu beachten: Nicht steuerlich geltend gemacht werden können Handwerkerleistungen, wenn für die Arbeiten öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, etwa Mittel der KfW-Förderung, in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
www.vpb.de
Ratgeber des VPB (PDF)