Finanzen / 03.02.2021

Streit ums Prämiensparen: Bafin greift durch

Haben Banken Prämiensparer um ihre Zinsen gebracht? Die Behörde schlägt sich klar auf die Seite der Verbraucher. Die Institute schießen zurück.

Streit ums Prämiensparen: Bafin greift durch. Sparschwein mit Zins-Prozentzeichen.

Frankfurt a. M. (bd). Banken müssen Kunden von langfristigen Prämiensparvertragen künftig darüber informieren, wenn deren Vertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthält. Zudem müssen sie erklären, ob dadurch zu geringe Zinsen gezahlt wurden, und anbieten, die Vertragslücke zu schließen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kündigte dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung an. „Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten“, erklärte Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele.

Im Schnitt 4.000 Euro Verlust

Es geht um langfristige Verträge, die vor allem Sparkassen und Volksbanken zwischen 1990 und 2010 anboten. Die Verträge waren für Sparer aufgrund der regelmäßigen Sparprämien auf Dauer sehr lukrativ. Allerdings enthielten sie Klauseln, die den Banken das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu senken. In der Nullzinsphase machten viele Institute davon Gebrauch.

Der Bundesgerichtshof hatte diese Praxis jedoch bereits 2004 für unwirksam erklärt. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen wurden daher viele Sparer um einen Teil ihrer Zinserträge gebracht – durchschnittlich um 4.000 Euro. Betroffen seien Kunden von über 160 Banken. Die Verbraucherschützer reichten deshalb mehrere Musterfeststellungsklagen ein, zuletzt gegen die Stadtsparkasse München. Ein Runder Tisch führte zuletzt zu keinem Ergebnis.

Bankenverband feuert zurück

Die Bafin spricht von Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz, während der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Banken weiter im Recht sieht. Das Vorgehen der Behörde sei „rechtlich unangemessen und überflüssig“, heißt es in der Stellungnahme. Verträge mit variablen Zinsen müssten einen Anpassungsmechanismus enthalten, der die Risiken „fair und gleichmäßig zwischen den Parteien verteile“.

Man habe das Urteil von 2004 entsprechend umgesetzt, erklärte der Verband noch eher nüchtern, nur um dann zum ganz großen Kaliber zu greifen: „Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch Gewaltenteilung aus. Die Bafin sollte sich nicht an die Stelle von Gerichten setzen“.

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Autor

Boris Dunkel