
(iv) Berlin. Überarbeitung stellt nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten im Sinne der Berufskrankheitenverordnung dar. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort (19/31931) auf eine Kleine Anfrage (19/31447) der FDP-Fraktion mit. Sie bezieht sich dabei auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Demnach sind von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primärdiagnose registriert worden.
Die Regierung sieht gleichwohl einen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen beruflich verursachter Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen, die infolge überlanger Arbeitszeiten oder Überarbeitung begünstigt werden.