
Berlin (dpa). In knapp zwei Drittel der Fälle hatte 2019 ein Einspruch Erfolg, wie neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen, die dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montag) vorliegen. Danach sind im vergangenen Jahr bundesweit 3,45 Millionen Einsprüche eingelegt worden, 3,18 Millionen Beschwerden wurden erledigt. In 2,09 Millionen Fällen sei dem Einspruch abgeholfen worden, der Widerspruch hatte somit Erfolg.
Über den Einspruch Steuererklärung nachträglich einreichen
Mit Hilfe von Einsprüchen werden aber nicht nur Fehler des Finanzamts korrigiert, Steuerzahler können auch eigene Pannen ausbügeln und Belege nachträglich einreichen. Wessen Steuerschuld geschätzt worden ist, weil er trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgeliefert hat, kann über den Einspruch seine Steuererklärung nachträglich einreichen. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat.
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Beitrag des Tagesspiegel
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