
Bad Homburg (kjs). Mindestens einmal im Kalenderjahr sollten Erwachsene zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Da Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr die regelmäßige Früherkennung beim Zahnarzt halbjährlich durchführen können, sollten Versicherte vom 18. Lebensjahr an diesen Halbjahres-Rhythmus möglichst beibehalten.
Das wird bei der Vorsorge untersucht
Bei der Vorsorgeuntersuchung werden die Mundhöhle und vorhandene Füllungen oder Zahnersatz untersucht, um Erkrankungen oder Entzündungen frühzeitig zu erkennen. Einmal jährlich kann der Zahnarzt auch die Entfernung von Zahnstein über die Krankenkassen abrechnen.
Alle zwei Jahre wird in einer speziellen Untersuchung (Periodontal Screening Index – PSI) der Schweregrad einer Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates) ermittelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Zahnvorsorge.
Eintrag im Bonusheft bringt später Vorteile
Wer regelmäßige Zahnvorsorge nutzt, hat gute Voraussetzungen für gesunde Zähne. Der Versicherte sollte sich die jährlichen Untersuchungen in seinem Bonusheft eintragen lassen. Dadurch erhöht sich später, falls doch einmal ein Zahnersatz notwendig werden sollte, der Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Er beträgt grundsätzlich 50 Prozent einer medizinisch notwendigen Versorgung.
Zahnersatzzuschuss steigt mit Vorsorge auf bis zu 65 Prozent
Wurde in den vorangegangenen fünf Jahren regelmäßig einmal im Kalenderjahr die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung genutzt, steigt der Zahnersatzzuschuss um 20 Prozent auf dann insgesamt 60 Prozent. Kann man die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt in den letzten zehn Jahren über das Bonusheft nachweisen, steigt der Zahnersatzzuschuss der Krankenkassen sogar um 30 Prozent auf dann 65 Prozent.
Weitere Informationen
Einen vollständigen Überblick zum Thema Vorsorgeuntersuchungen 2019 finden Sie in unserem Artikel „Ihr Vorsorge-Guide 2019“