
Berlin (dpa/tmn). Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, bekommen eine Waisenrente. Grundsätzlich steht einem diese Rente bis zum 18. Geburtstag zu. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie auch Volljährige – maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund. Das gilt etwa für Waisen, die eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen.
Bei längeren Übergangszeiten wird die Waisenrente ausgesetzt
Wichtig zu wissen: Ergibt sich eine Pause – etwa zwischen Abitur und Studium – darf diese höchstens vier Kalendermonate dauern. Bei längeren Übergangszeiten fällt die Waisenrente weg. Betroffene bekommen sie erst wieder ausgezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt startet.
Weitere Informationen
www.deutsche-rentenversicherung.de
Deutsche Rentenversicherung: Waisenrente
www.rentenblicker.de
FAQ rund um die Waisenrente