
Frankfurt a.M. (DRV). Die Deutsche Rentenversicherung führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung durch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen Menschen, trotz einer Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben eingegliedert zu sein, so dass eine vorzeitige Rente vermieden werden kann. Für diesen Personenkreis sind gesetzlich besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsformen vorgesehen. Dazu zählen neben den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere auch Berufliche Trainingszentren, die Berufsförderungswerke und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung.
Betreuungsmaßnahmenm finden auch während Corona statt
Die Leistungsanbieter nehmen auch in Corona-Zeiten ihre Aufgaben wahr und halten dabei die notwendigen Hygieneregeln ein. Sollte aufgrund der Auswirkungen von Corona der Präsenzbetrieb nicht möglich sein, wird auf alternative Betreuungsformen wie beispielsweise Online-Präsenz gesetzt. So können die Leistungen in den Einrichtungen fortgeführt und die individuellen Rehabilitationsziele weiterverfolgt werden.
Digitale Kompetenzen stärken
„Das Berufsförderungswerk Frankfurt beispielweise integriert auch unabhängig von pandemiebedingten Vorgaben dauerhaft digitale Elemente in seine Angebote“, so Thomas Hild-Füllenbach, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen und Vorstandsvorsitzender des Berufsförderungswerks (BFW) Frankfurt. Dies auch, weil sich der Arbeitsmarkt deutlich wandle und sowohl analoge als auch digitale Kompetenzen erfordere.
„Es ist wichtig, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf vorzubereiten und diese Arbeitsweisen bereits in der Qualifizierung einzuüben“, betont Thomas Hild-Füllenbach. Das BFW habe beispielsweise seit November 2020 die digitale Lernplattform „Speexx“ als Trainingsprogramm für Englisch in sein Qualifizierungsspektrum aufgenommen.