
Frankfurt (sth). Ein Schicksal, das hierzulande jeden Tag im Schnitt etwa 1.000 Menschen trifft, um das die meisten aber gedanklich dennoch gern einen Bogen machen: der Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin. War der (oder die) Verstorbene rentenversichert, hat die (oder der) Hinterbliebene in diesem Fall aber zumindest die Sicherheit, nicht gleich existenziell bedroht zu sein. Der Grund: Witwen und Witwer haben bei Tod ihres Ehegatten - zumindest generell - Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Zwar fällt der Anspruch weg, wenn die Witwe oder der Witwer über ein ausreichend hohes eigenes Einkommen verfügt. Doch trotz zunehmend eigenständiger sozialer Absicherung beider Ehepartner bekommen in Deutschland jährlich noch immer weit über 300.000 Frauen und Männer nach dem Tod ihrer Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente zuerkannt. Im Jahr 2021 waren es rund 360.000.
Bemerkenswert ist die insgesamt gegenläufige Entwicklung bei Witwen- und Witwerrenten. Während die Zahl der an Frauen ausgezahlten Hinterbliebenenrenten seit der deutschen Einheit von etwas mehr als fünf Millionen auf etwa 4,5 Millionen im Jahr 2021 zurückging, stieg die Zahl der Witwerrenten im gleichen Zeitraum um das Fünffache auf rund 722.000. Nach den jüngsten verfügbaren Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) flossen im vorvergangenen Jahr etwa 13,8 Prozent oder fast jede siebte Hinterbliebenenrente auf das Konto eines Mannes. Noch auffälliger ist der Trend bei Hinterbliebenenrenten, die innerhalb des vergangenen Jahr erstmals gezahlt wurden: Zwischen 2011 und 2021 kletterte der Anteil der Witwerrenten an allen Überweisungen für neue Hinterbliebene von 19,8 auf mehr als 22,7 Prozent.
Wirtschaftlich oft von großer Bedeutung
Auch finanziell haben Witwen- und Witwerrenten für die vom Tod ihres Ehepartners getroffenen Hinterbliebenen oft erhebliche Bedeutung - zumal die "Renten wegen Todes" genauso wie Alters- und Erwerbsminderungsrenten an der jährlichen Anpassung der gesetzlichen Renten teilnehmen. So bekamen Frauen, deren Ehemann 2021 gestorben ist, im gleichen Jahr eine durchschnittliche Rente von 704 Euro überwiesen. Um ihre Partner trauernde Witwen des Jahres 2011 mussten dagegen noch im Schnitt mit 567 Euro aus der Rente des Verstorbenen auskommen. Noch bedeutsamer wurden Hinterbliebenenrenten für das Portemonnaie von Witwern: Sie stiegen innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von durchschnittlich 241 Euro um nahezu 50 Prozent auf 360 Euro.
Trotz ihrer Hinterbliebenenbezüge von der Rentenversicherung dürfen Witwen und Witwer auch Nebeneinkünfte wie Gehalt oder Altersrente haben - allerdings nur in einem bestimmten Umfang ohne Abzüge. Entscheidend für die Berechnung des anrechnungsfrei zulässigen Verdiensts ist der Netto-Hinzuverdienst. Übersteigen die Zusatzeinkünfte den gesetzlichen Freibetrag von derzeit 950,93 Euro im Westen und 937,73 Euro im Osten Deutschlands, werden die darüber liegenden Einkünfte zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.