Finanzen / 17.12.2018

Zahlen im Vorbeigehen – Mobile Payment

Bargeld ist aus dem Alltag kaum wegzudenken. Mit Apple Pay wächst das Angebot an Zahlungsmöglichkeiten weiter. Welchen Vorteil haben Verbraucher davon?

Mobile Payment - Vorteile und Nachteile: Kunde zahlt an der Kasse

Berlin (dpa/tmn). Handy raus, pling, bezahlt: So schnell kann es an der Kasse gehen, und zwar mit Mobile Payment. Die Möglichkeiten dafür werden größer. Das kann für Käufer Vorteile bringen, sagen Juristen – warnen aber gleichzeitig vor möglichen Nachteilen.

Elektronischer Klingelbeutel in der Kirche

Selbst Gottes Stellvertreter wollen eine Alternative zum Bargeld bieten: Die evangelische Kirche von Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz (EKBO) und die Evangelische Bank haben einen elektronischen Klingelbeutel vorgestellt, der es Gottesdienstbesuchern erlaubt, sowohl bar als auch digital zu spenden. Entweder man wirft klassisch das Geld hinein oder aber stellt mit dem Smartphone eine Verbindung zum NFC-Funkchip (Near Field Communication) im Beutelgriff her und sendet den Betrag nach Wahl. Kleine Beträge ohne PIN, große Beträge mit PIN.

Apple Pay: Mit der Apple Watch oder dem iPhone bezahlen

Was im Kleinen funktioniert, ist jetzt auch im Großen möglich. Vier Jahre nach dem Start des iPhone-Bezahldiensts Apple Pay in den USA ist der Service seit Dienstag auch in Deutschland verfügbar.

Bei Apple Pay kann man im Laden mit dem iPhone oder der Apple Watch wie mit einer Kreditkarte bezahlen. Dazu hält man das Gerät an der Kasse ans Terminal. Die Kassentechnik muss dafür kontaktloses Bezahlen unterstützen – rund 820.000 Terminals in Deutschland wurden bereits entsprechend umgerüstet.

Außerdem kann man mit Apple Pay ähnlich wie mit Diensten wie PayPal auch bei Online-Käufen bezahlen.

Zu den Partnern von Apple gehören die Deutsche Bank sowie die Banken und Finanzdienstleister N26, boon, HypoVereinsbank, Hanseatic Bank, Fidor Bank, bunq, American Express, Santander und Comdirect Bank.

Google hat mit Google Pay ebenfalls einen eigenen Zahldienst

Auch der Internet-Riese Google ist mit seinem Zahldienst Google Pay in Deutschland präsent. Er ist verfügbar für alle Smartphones, die mit dem Google-Betriebssystem Android laufen und einen NFC-Chip haben. Auch die Sparkassen haben ihren mobilen Bezahldienst freigeschaltet. Und viele die Volks- und Raiffeisenbanken ermöglichen inzwischen das Bezahlen mit dem Handy.

Bargeldlos geht nicht überall

Als Vorteil wird oft erwähnt, dass Smartphone-Zahler kein Bargeld mit sich herumtragen müssen. Das ist aber bislang etwas fern der Realität, denn es nutzt wenig, wenn zwar der Supermarkt-Einkauf digital bezahlt werden kann, beim Eisverkäufer um die Ecke dann doch wieder Bargeld notwendig ist.

Bislang ist das Bezahlen unterwegs mit dem smarten Handy auch noch nicht sehr verbreitet: Die Mehrheit der Nutzer von Smartphones (59 Prozent) gibt an, dass sie ihren Einkauf nie damit bezahlen, wie eine Umfrage des IT-Verbands Bitkom zeigt.

Zwei Jahre Gewährleistung auch ohne Kassenbon

Gleichwohl bietet das Mobile Payment einen handfesten juristischen Vorteil, und zwar bei der Gewährleistung. Denn ob nun Toaster oder T-Shirt: Zwei Jahre lang hat ein Verkäufer für Mängel geradezustehen, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin. Allerdings scheitern Gewährleistungsansprüche, wenn der Kauf nicht nachgewiesen werden kann, weil bar bezahlt wurde und der Bon nicht aufgehoben wurde.

Gerade bei kleinen Beträgen werfen Kunden die Quittungen aber oftmals weg. Was viele nicht wissen: Um einen Kauf nachzuweisen, muss nicht immer eine Quittung vorgelegt werden. „Es reicht auch der Kontoauszug, wie er üblich ist, wenn ein Kunde mit einer Karte gezahlt hat“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Der Mobile-Payment-Zahler hat dann – anders als bei der Barzahlung – immer noch etwas in der Hand, wenn er die Quittung nicht mehr findet.

Nachteile von Mobile Payment

Eine verbreitete Sorge ist, dass jemand versehentlich bezahlt, weil er mit seinem Smartphone an einer Kasse vorbeikommt. Allerdings funktioniert das kontaktlose Bezahlen nur, wenn man das Gerät mit nicht mehr als etwa fünf Zentimetern Abstand an das Lesegerät hält. Bei größeren Beträgen ab 25 Euro ist ohnehin die PIN-Eingabe oder ein Fingerabdruck notwendig.

Gefährlicher dürfte es sein, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen wird, was mitunter erstmal gar nicht auffällt. Zwar ist seit Jahresbeginn die Haftung bei „missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments“ auf höchstens 50 Euro reduziert worden, nach Kartensperrung entfällt sie ganz.

Der User muss für die Sicherheit seines Smartphones sorgen

Allerdings verweist der Leverkusener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Lenné darauf, dass der Gesetzgeber auch die volle Haftung zulässt, wenn Pflichten grob fahrlässig verletzt wurden. So ist ein Verbraucher verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen“ zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen“, so Anwalt Lenné.

Eine mögliche und zumutbare Sicherheitsmaßnahme ist die Zwei-Schritte-Autorisierung im Google-Konto, das für den Betrieb eines Android-Smartphones benötigt wird. Neben dem Passwort ist dann für die Kontoanmeldung ein Code notwendig. Die Zwei-Schritte-Autorisierung lässt sich im Google-Konto selbst als Standard festlegen. Darüber hinaus sollten Kunden in den Geschäftsbedingungen nachlesen, was seitens der Bank oder des Kreditkartenherausgebers ausdrücklich gefordert wird.

Weitere Informationen

support.apple.com
Teilnehmende Banken in Deutschland

www.bitkom.org
Bitkom-Umfrage

Autor

 Deutsche Presseagentur – Themendienst