Sie wollen Ihre Arbeitszeit in den letzten Jahren Ihres Berufslebens reduzieren? Dann kann Altersteilzeit für Sie ein Modell sein. Für einen vereinbarten Zeitraum arbeiten Sie weniger; Ihr Arbeitgeber stockt in dieser Zeit Ihr Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie ein.
Mit unserem Altersteilzeitrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Einkommen während der Altersteilzeit sein wird. Der Rechner geht von den gesetzlichen Bestimmungen aus. Über besondere Branchenregelungen informiert Sie Ihre Personalabteilung, der Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft.
Wenn Sie im Anschluss an die Altersteilzeit in Rente gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor der Entscheidung dafür persönlich von der Deutschen Rentenversichgerung beraten zu lassen. Dabei können Sie klären lassen, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen für eine Rente erfüllen.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1.1.2023
Erläuterungen zur Eingabe Altersteilzeitrechner
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte „0“ ein.
- Zahlenformat für Euro-Beträge: Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
- Monats-Bruttolohn Vollzeit: Geben Sie bitte Ihr voraussichtliches Monats-Bruttoeinkommen aus der Vollzeitbeschäftigung ein. Mitgerechnet werden regelmäßig gezahlte Zulagen wie Vermögenswirksamen Leistungen oder Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, ebenso wie Sachbezüge (zum Beispiel Firmenwagen). Nicht dazu gehören Überstundenentgelt und Zulagen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern dieses nicht monatlich gezahlt werden. Der Rechner halbiert das Einkommen für die Teilzeit automatisch.
- Steuerklasse: Geben Sie bitte Ihre Steuerklasse an. Sie finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Lohnsteuerkarte.
- Zahl der Kinderfreibeträge: Geben Sie bitte die Zahl der auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge an. Sie muss nicht der Zahl Ihrer Kinder entsprechen, da ein Teil der Kinderfreibeträge auch auf der Lohnsteuerkarte Ihres Partners eingetragen sein kann.
Daher auch die Auswahlmöglichkeit in 0,5er-Schritten. - Bundesland: Wählen Sie bitte das Bundesland aus, in dem Sie lohnsteuerpflichtig sind (Ort der Arbeitsstätte).
Hintergrund sind Abweichungen beim Pflegeversicherungssatz sowie bei der Berechnung der Kirchensteuer. - Kirchensteuer: Geben Sie bitte an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Seit 2015 gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dieser einheitliche Beitragssatz.
- Sonderbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: Seit 2015 gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,6 Prozent beim allgemeinen Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig tragen. Die Kassen können einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag festlegen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit 2019 auch teilen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2023 1,6 Prozent. Er ist eine Richtgröße für die Krankenkassen und kein tatsächlicher Durchschnittswert. Wenn Sie den Zusatzbeitragssatz Ihrer Kasse kennen, können Sie den Betrag im Eingabefeld ändern.
- Private Kranken-/Pflegeversicherung: Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie hier bitte Ihre monatliche Krankenversicherungsprämie inklusive Pflegeversicherungsprämie ein.
- Sind Sie älter als 23 Jahre und kinderlos? Klicken Sie bitte „ja“ an, wenn Sie keine Kinder haben und über 23 Jahre alt sind. Gesetzlich Versicherte ohne Kinder müssen in der Regel einen Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung bezahlen.
- Knappschaftliche Rentenversicherung? Wenn Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, geben Sie das bitte hier an. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Infos zum Altersteilzeitrechner:
Der Altersteilzeitrechner dient nur zur Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit.
Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
Die Steuerberechnungen innerhalb des Rechners basieren auf dem „Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer“ des Bundesfinanzministeriums. Mit dem Rechner wird eine angenäherte Einkommensteuer berechnet. Die Berechnung der tatsächlichen Einkommensteuer ist sehr komplex und wird von Ihrem zuständigen Finanzamt nach Prüfung aller Unterlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer individuellen Situation berechnet. Diese Berechnung ist im Rahmen eines Online-Rechners, der aus Gründen der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit nur mit wenigen Eingaben arbeitet, nicht möglich.
Außerdem gibt es häufig andere, Nettozusagen betreffende Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.