Wieviel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Der Brutto-Netto-Rechner berechnet Ihr Nettogehalt und die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung.
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Arbeitnehmer müssen einen Teil ihres Gehalts für Steuern und für Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das geschieht automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber behält Steuern und Sozialversicherung direkt ein und zahlt Ihnen den Restbetrag aus.
Das Bruttogehalt bezeichnet das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung.
Das Nettogehalt bezeichnet das Gehalt nach Abzug. Das Nettogehalt ist also der Restbetrag, der Ihnen tatsächlich ausbezahlt wird.
Etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer müssen seit 2021 keinen Soli mehr zahlen. Der Gesetzgeber hat die Freigrenzen kräftig angehoben, bis zu denen kein Solidaritätszuschlag erhoben wird.
Freigrenze Solidarzuschlag 2024: 18.130 Euro (Verheiratete: 36.260 Euro)
Wessen Einkommenssteuer unterhalb der Freigrenze liegt, muss keinen Soli zahlen.
In Deutschland übernimmt der Arbeitgeber – von einigen Ausnahmen abgesehen –die Hälfte der Beiträge für die Sozialversicherung. So beträgt der Beitragssatz für die Rentenversicherung 18,6 Prozent. Als Arbeitnehmer zahlen Sie aber nur 9,3 Prozent.
Ausnahmen von der paritätischen Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge
In der knappschaftlichen Rentenversicherung übernimmt der Arbeitgeber einen höheren Anteil. Versicherte zahlen mit 9,3 Prozent den gleichen Beitragssatz wie in der allgemeinen Rentenversicherung, den Rest von 15,4 Prozent zahlt der Arbeitgeber.
In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen etwas höheren Anteil derPflegeversicherung. Das hängt mit der Streichung eines gesetzlichen Feiertags zusammen.
Die Höhe der Lohnabzüge ist individuell verschieden. Wieviel netto vom Brutto bleibt, hängt zum Großteil von Ihrer Steuerklasse ab.
LohnsteuerDer Lohnsteuerabzug wird hauptsächlich von der Steuerklasse bestimmt. Je nach Steuerklasse gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, unterhalb denen keine Lohnsteuer abgezogen wird.
KirchensteuerDie Kirchensteuer hängt von der Lohnsteuer ab. Heißt: Wer wegen eines zu geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, muss auch keine Kirchensteuer zahlen.
Für alle anderen gilt:
Auch der Soli orientiert sich an der Lohnsteuer. Er beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer, wenn die Freigrenze überschritten ist.
RentenversicherungFür die gesetzliche Rentenversicherung gehen auch 2024 9,3 Prozent von Ihrem Bruttogehalt ab.
KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung kostet Sie mindestens 7,3 Prozent, zumindest theoretisch. Das ist die Hälfte des so genannten allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags, der 2024 wie in den Vorjahren gesetzlich auf 14,6 Prozent festgelegt ist.
Tatsächlich kommt noch ein Zusatzbeitrag hinzu, den jede Krankenkasse selbst jährlich neu festlegt. Von diesem Zusatzbeitrag geht die Hälfte von Ihrem Gehalt ab.
Dieser kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist nicht mit dem gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu verwechseln. Dieser Wert ist nur für bestimmte Personengruppen von Bedeutung und liegt 2024 bei 1,7 Prozent.
PflegeversicherungDer Beitrag zur Pflegeversicherung hängt vom Bundesland des Arbeitsortes und der Zahl Ihrer Kinder ab. Zum 1. Juli 2023 wurde die Berechnung des Beitragssatzes reformiert, so dass kinderreiche Familien stärker entlastet werden. Der Arbeitnehmeranteil liegt vom 1.7. an mindestens bei 0,7 Prozent des Bruttogehalts, höchstens bei 2,8 Prozent. Wer kinderlos aber jünger als 23 Jahre ist, zahlt denselben Beitragssatz wie ältere Beschäftigte mit einem Kind.
Arbeitslosenversicherung2024 werden für die Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent vom Bruttogehalt abgezogen
| Beitragssatz | Anteil Arbeitnehmer (= Abzug vom Bruttogehalt) | |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % (Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 %) | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % zzgl. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse | 7,3 % zzgl. Hälfte des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse |
| Pflegeversicherung | Versicherte mit Kind oder unter 23 Jahre 3,4 %, Abschlag von 0,25 % für jedes weitere Kind bis 25 Jahren (max. 5 Kinder), Kinderlose ab 23 Jahren 4,0% | Versicherte mit Kind oder unter 23 Jahre 1,7 %, Abschlag von 0,25 % für jedes weitere Kind bis 25 Jahren (max. 5 Kinder), Kinderlose ab 23 Jahren 2,3 % Nur in Sachsen: Versicherte mit Kind 2,2 %, Abschlag von 0,25 % für jedes weitere Kind bis 25 Jahren (max. 5 Kinder), Kinderlose ab 23 Jahren 2,8 % |
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