Die Steuer hängt vom erwarteten Vermögen und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Alternativ können Sie den Rechner auch verwenden, wenn Sie eine Schenkung erwarten oder Vermögen verschenken wollen, weil hier meist die gleichen Steuersätze gelten.
Mit drei bis vier Angaben erhalten Sie eine Schätzung Ihrer möglichen Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Dieser Rechner ergibt zuverlässige Angaben für einfache Steuerfälle und eignet sich nicht für die Steuerermittlung von Betriebsvermögen und anderen Spezialfällen. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 2021.
Hinweise zum Erbschaftssteuerrechner:
Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld dar. Bei Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter des Finanzamtes oder einen Steuerberater.
Erläuterungen zur Eingabe
- Zahlenformat für Euro-Beträge: Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
- Beziehungsverhältnis: Hier wählen Sie aus, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis sie zum Schenkenden beziehungsweise zum Erblasser stehen.
Hintergrund: Davon hängt der Steuersatz ab. Wer z.B. gar nicht verwandt ist, hat den niedrigsten Freibetrag und zahlt die höchsten Steuern. - Art der Überlassung: Hier wählen Sie aus, ob sich Ihre Berechnung auf ein Erbe oder eine Schenkung bezieht. Hintergrund: Für Eltern und Großeltern gelten, je nachdem ob es sich um Erbe oder Schenkung handelt, unterschiedliche Steuersätze.
- Erwartetes Vermögen: Hier geben Sie bitte das als Erbe oder Schenkung erwartete Vermögen ein, abzüglich etwaiger Freibeträge für Hausrat oder andere bewegliche Gegenstände:
- Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel sowie nur bei Erbschaft Eltern und Großeltern:
- Für Hausrat und Kleidung 41.000 Euro
- Für sonstige bewegliche Gegenstände (z.B. Kunstwerke) 12.000 Euro
- Hausrat 10.300 Euro
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Bundesministerium der Finanzen)
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums finden Sie weitere Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.