Liegt Ihr Gehalt monatlich zwischen 520 und 2000 Euro brutto, dann arbeiten Sie im Übergangsbereich eines Midijob (früher als Gleitzone bekannt). Anders als im Minijob ist die Beschäftigung hier zwar steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber nicht voll.
Das heißt, Sozialabgaben fallen für Sie als Arbeitnehmer im Übergangsbereich geringer aus, weil die Beiträge zur Sozialversicherung nur von einem Teil Ihres Arbeitsentgelts berechnet werden. Der Anteil wächst, je höher Ihr Gehalt ist. Wie hoch Ihre Sozialabgaben ausfallen, können Sie mit diesem Midijob-Rechner ermitteln.
Für den Arbeitgeber wirkt sich der Übergangsbereich nicht beitragsmindernd aus. Er zahlt seinen Beitragsanteil zu den Sozialabgaben nach dem vollen Arbeitsentgelt.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1.1.2023
Erläuterungen zur Eingabe Midijob-Rechner
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.
- Zahlenformat für Euro-Beträge: Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
- Monats-Brutto: Geben Sie bitte Ihren tatsächlichen Brutto-Arbeitsverdienst pro Monat an.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Hier sind keine Eingaben nötig. Seit 2015 gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent.
- Sonderbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung: Wenn Sie den Zusatzbeitragssatz Ihrer Kasse kennen, können Sie den Betrag im Eingabefeld ändern. Voreingestellt ist der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag.
- Sind Sie älter als 23 Jahre und kinderlos? Klicken Sie bitte „ja“ an, wenn Sie keine Kinder haben und zugleich über 23 Jahre alt sind. Gesetzlich Versicherte ohne Kinder müssen in der Regel einen Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung bezahlen.
- Beschäftigungsort in Sachsen: In Sachsen ist der Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung höher als der Beitrag der Arbeitnehmer.