Riester-Rechner

Berechnen Sie die Höhe Ihrer Zulagen für die Riester-Rente mit dem Riester-Rechner und ermitteln Sie, wie viel Sie einzahlen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten.

Riester-Rente – das bedeutet Altersvorsorge mit Zuschuss vom Staat und Steuervorteil.
Berechnen Sie mit dem Riester-Rechner die Höhe Ihrer staatlichen Riester-Zulagen nach maximal möglicher Förderung, gewünschtem Eigenanteil (plus Zulage) oder jährlichem Anlagebetrag (inklusive Zulage). Der Riester-Rechner ermittelt, wie hoch die Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.

Wenn Sie über eine Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, bekommen Sie

  • pro Jahr 175 Euro Grundzulage vom Staat, wenn Sie jährlich vier Prozent Ihres Bruttogehalts vom Vorjahr in den Vertrag einzahlen. Ihre Zulagen können Sie davon schon abziehen. Die Höchstgrenze für Ihre Eigenbeiträge liegt bei 2100 Euro.
  • Gleichzeitig können Sie Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zur Höhe von 2100 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.
  • Familien werden besonders gefördert: Für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden, gibt es noch 185 Euro Kinderzulage jährlich, für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro, so lange Kindergeld fließt.

Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.

Ihre Eingaben
Riesterangaben (für Ihren Ehepartner)

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1.1.2023

Erläuterungen zur Eingabe Riester-Rechner

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.

  • Zahlenformat für Euro-Beträge: Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
  • Verheiratet und zusammen lebend: Geben Sie bitte Ihren Familienstand an.
    Hintergrund: Ehepartner, die nicht rentenversicherungspflichtig und damit nicht selbst förderberechtigt sind, können über ihren förderberechtigt Partner „mitriestern“ und haben Anspruch auf einen eigenen Riester-Vertrag. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 60 Euro an Eigenbeiträgen im Jahr einzahlen und die beiden Ehepartner nicht dauerhaft getrennt leben. Der Riester-Rechner ermittelt automatisch die Werte für diesen Vertrag.
  • Ehepartner ebenfalls rentenversicherungspflichtig: Bitte geben Sie an, ob Sie und Ihr Partner ebenfalls rentenversicherungspflichtig ist oder als Beamter förderberechtigt ist.
    Hintergrund: Wird die Frage bejaht, ist ebenfalls das „rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres Ihres Ehepartners“ (Beamte: Besoldung) anzugeben. Wird hingegen die Frage verneint, dann ist der Ehepartner nicht originär, sondern nur über den „Versicherten“ als „nicht versicherter Ehegatte“ förderberechtigt. Er/Sie kann einen Riester-Vertrag ohne eigene Einlagen, jedoch mit voller Riester-Förderung abschließen. Der Sockelbeitrag beträgt 60 Euro. Für den Versicherten und seinen Ehepartner werden jeweils separate Berechnungen erstellt. Bitte beachten Sie nach der Berechnung die Fußnoten.
  • Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder: Geben Sie bitte die Zahl der bis zum 31.12.2007 geborenen Kinder ein, für die Sie die Kinderzulage bekommen können.
    Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
  • Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder: Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage – sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden.
  • Bruttolohn im Vorjahr: Ihr rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen im vorigen Jahr.
  • Berechnung nach Eigenanteil, Anlagebetrag oder maximaler Förderung: Sie können der Berechnung den Eigenanteil, den Anlagebetrag oder den maximal geförderten Betrag (maximale Förderung) zugrunde legen.
    • Wählen Sie den Eigenanteil und geben Sie den Betrag an, wenn Sie wissen, welchen Betrag von Ihrem Einkommen Sie maximal jährlich einsetzen möchten. Die staatliche Zulage wird dann zu diesem Eigenanteil addiert und ergibt in der Summe den Anlagebetrag.
    • Wählen Sie bitte den Anlagebetrag und geben Sie den Betrag an, wenn Sie Ihre jährliche Sparleistung kennen. Der Anlagebetrag wird jährlich in Ihre Riester-Rente eingezahlt und führt dann zur Kapitalbildung.
    • Der maximal staatlich geförderte Betrag ermittelt in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen den Eigenanteil, den Sie leisten müssen, um die maximale Riester-Zulage zu bekommen. Wenn Sie maximale Förderung wählen, lassen Sie bitte das Feld leer oder geben eine 0 ein. Seit 2008 liegt der förderfähige Höchstbeitrag bei 2.100 Euro.

Erläuterungen zur Eingabe (Angaben für Ihren Ehepartner, falls er/sie rentenversicherungspflichtig ist)

  • Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder:
    Geben Sie bitte die Zahl der Kinder ein, für die Sie die Kinderzulage bekommen können. Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
  • Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder:  Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage – sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden.
  • Bruttolohn im Vorjahr: Rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen Ihres Ehepartners im vorigen Jahr. Diese Eingabe ist notwendig, wenn Sie angegeben haben, dass Ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist.
  • Gewünschte Berechnung: Es wird mit der gleichen Berechnungsgrundlage wie oben gerechnet. Je nach Auswahl sind das Eigenanteil, Anlagebetrag oder maximale Förderung.
  • Anlagebetrag, Eigenanteil oder 0 für maximale Förderung: Geben Sie bitte den Betrag an. Wenn Sie maximale Förderung gewählt haben, lassen Sie bitte das Feld leer oder geben Sie eine 0 ein. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt bei 2100 Euro.

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