Ihre-Vorsorge Logo

Riester-Rechner

Berechnen Sie die Höhe Ihrer Zulagen für die Riester-Rente mit dem Riester-Rechner und ermitteln Sie, wie viel Sie einzahlen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten.

Ihre Eingaben

€
€

Riesterangaben (für Ihren Ehepartner)

€
€

Ihr Ergebnis erscheint sofort – Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Riester-Rente – das bedeutet Altersvorsorge mit Zuschuss vom Staat und Steuervorteil.
Berechnen Sie mit dem Riester-Rechner die Höhe Ihrer staatlichen Riester-Zulagen nach maximal möglicher Förderung, gewünschtem Eigenanteil (plus Zulage) oder jährlichem Anlagebetrag (inklusive Zulage). Der Riester-Rechner ermittelt, wie hoch die Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
 

Wenn Sie über eine Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, bekommen Sie

  • pro Jahr 175 Euro Grundzulage vom Staat, wenn Sie jährlich vier Prozent Ihres Bruttogehalts vom Vorjahr in den Vertrag einzahlen. Ihre Zulagen können Sie davon schon abziehen. Die Höchstgrenze für Ihre Eigenbeiträge liegt bei 2100 Euro. 
  • Gleichzeitig können Sie Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zur Höhe von 2100 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. 
  • Familien werden besonders gefördert: Für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden, gibt es noch 185 Euro Kinderzulage jährlich, für ab 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro, so lange Kindergeld fließt.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte „0“ ein.

Teilen Sie diesen Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich, die Kinderzulage 300 Euro je Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttos. Der Rechner ermittelt Zulagen und möglichen Steuervorteil.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Besonders für Familien mit Kindern (hohe Zulagenquote) und Gutverdiener (Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro). Der Rechner zeigt Ihre persönliche Förderquote.


Interessante Artikel

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026