Inhalt
Anspruch auf Erziehungsrente
Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
Die Erziehungsrente ist allerdings – anders als die Witwen- oder Witwerrente – keine Rente vom Versicherungskonto des oder der Verstorbenen, sondern vom eigenen Rentenkonto. Um Anspruch auf die Rente zu haben, muss der/die Hinterbliebene deshalb auch mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.
Weitere Voraussetzungen für die Erziehungsrente
- Die Ehe ist nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden
- oder bei Auflösung der Ehe vor dem 1. Juli 1977 richtete sich der Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht,
- der geschiedener Ehepartner ist gestorben,
- der hinterbliebene Geschiedene hat nicht wieder geheiratet oder ist keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen,
- der oder die Hinterbliebene erzieht ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehepartners (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das jünger als 18 Jahre ist. Das Gleiche gilt für ein behindertes eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners, unabhängig vom Alter des Kindes.
Auch nach Rentensplitting
Eine Erziehungsrente können auch Verwitwete oder überlebende Lebenspartner beziehen, nachdem ein Rentensplitting durchgeführt wurde.
Wie hoch ist die Erziehungsrente?
Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie hoch diese ist, steht in der jährlichen Renteninformation. Wer die Rente allerdings vor dem 65. Geburtstag bekommt, muss mit Abschlägen rechnen.
Außerdem wird eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet. Es gelten die gleichen Hinzuverdienstgrenzen wie bei der Witwer-/Witwenrente. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt die Erziehungsrente aus. Wer bereits eine andere Rente bezieht oder Anspruch auf mehrere Renten hat, bekommt nur die höchste Rente ausgezahlt.
Antrag auf Erziehungsrente stellen
Die Erziehungsrente gibt es nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Tipp: Expertenforum nutzen
Haben Sie Fragen zum Thema Rente oder Reha? Nutzen Sie unser Expertenforum! Hier erhalten Sie Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See.