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Altersrenten

Die Altersrente ist nicht immer gleichbedeutend mit der Regelaltersrente. Je nach Lebensweg gibt es verschiedene Übergänge in den Ruhestand – mit verschiedenen Voraussetzungen und Abschlägen.

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Rentner mit Kaffeetasse beim Zeitunglesen. Bild: IMAGO / fStop Images / Jonathan Gelber

© Nicht definiert

Die Regelaltersrente

In Deutschland bekamen Ende 2024 rund 7,8  Millionen Menschen eine reguläre Altersrente. Die Regelaltersrente ist damit mit Abstand die am häufigsten gezahlte gesetzliche Rente.

Die Voraussetzungen für die Regelaltersrente sind:

  • Sie müssen die allgemeine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Monate) erfüllt haben
  • Sie müssen Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wartezeit für die Regelaltersrente

Als Wartezeit erkennt die Rentenversicherung natürlich die Monate an, in denen Sie gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zur Wartezeit gehört aber wesentlich mehr. Es zählen unter anderem auch Zeiten

  • in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben,
  • aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
  • Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen häuslich gepflegt haben oder
  • in denen Sie Kinder erzogen haben.

So können zum Beispiel Elternteile allein durch die Kinderziehungszeiten einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erhalten, ohne jemals selbst Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.

Persönliche Altersgrenze für die Regelaltersrente

Die persönliche Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur „Rente mit 67“ beschlossen, das reguläre Renteneintrittsalter für die Geburtsjahre ab 1964 auf 67 Jahre anzuheben. Wer also 1964 oder später geboren ist, kann regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Für die älteren Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 wurde die bisherige Altersgrenze stufenweise von 65 Jahren bis auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben. Mit unserem Rentenbeginnrechner können Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze ermitteln.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht es, früher in Rente zu gehen – und zwar bereits mit 63 Jahren.

Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte: eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren.

Die Liste der Zeiten, die die Rentenversicherung anerkennt, ist recht lang. Hinzuzählen neben Beschäftigungszeiten und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen  etwa auch Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich und die so genannten Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen Sie keine Beiträge zahlen konnten, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Studium oder Arbeitslosigkeit.

Früher in Rente mit Abschlägen

Der vorzeitige Ruhestand hat allerdings seinen Preis. Sie müssen mit dauerhaften Abzügen rechnen. Mit jedem Monat, den Sie früher in Rente gehen, verringert sich Ihre Bruttorente lebenslang um 0,3 Prozent. Ein Jahr früher kostet demnach 3,6 Prozent Ihrer bis dahin erzielten Rentenansprüche. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent.

Früher in Rente? So ermitteln Sie Ihre Abschläge

Sie wollen früher aus dem Job raus? Möglich ist das – vorausgesetzt man hat 35 Beitragsjahre zusammen. Doch was kostet das?

Tipp:
Rentenauskunft schafft Klarheit

Sie wollen wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen? Informationen dazu finden Sie in der ausführlichen Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung alle Versicherten ab dem 55. Geburtstag zusendet.

Genaue Information über die Voraussetzungen der einzelnen Rentenarten finden Sie auch auf deutsche-rentenversicherung.de.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist besonders begehrt. Denn Sie ermöglicht es, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Geburtsjahrgänge ab 1964 können sie mit 65 Jahren bekommen, ältere Jahrgänge etwas früher. 

Die Hürden sind allerdings auch besonders hoch. Voraussetzung sind mindestens 45 Versicherungsjahre. Bei den anrechenbaren Zeiten ist das Gesetz ebenfalls strenger.

So wird zum Beispiel ein Studium oder eine Schwangerschaft (Anrechnungszeiten) nicht berücksichtigt. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern werden nicht anerkannt.

Sonderfall Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente

Eine wichtige Einschränkung gibt es auch bei Arbeitslosigkeit: Für die letzten zwei Jahren vor der Rente zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit nur, wenn Sie aufgrund Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers arbeitslos geworden sind.

Tipp:
Rentenbeginnrechner

Mit unserem Rentenbeginnrechner ermitteln Sie, wann Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben und wann Sie vorzeitig in Rente gehen können.

Mehr erfahren

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Gesetz zur „Rente mit 67“ wurde auch für schwerbehinderte Menschen die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn auf 65 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 steigt sie schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Es geht auch bis zu drei Jahre früher, dann allerdings mit Abschlägen. Für jeden vorgezogenen Monat sinkt die Bruttorente um 0,3 Prozent. Wer die drei Jahre voll ausschöpft, erhält also dauerhaft 10,8 Prozent weniger Rente.

Die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind:

  • Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 bei Beginn der Rente
  • Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.

Rentenabschläge ausgleichen

Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann ab einem Alter von 50 Jahren mögliche Rentenabschläge durch eine Zahlung von Beiträgen ausgleichen. Wie hoch diese sein müssen, klärt ein Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Steuerlich gesehen ist es meist sinnvoller, die Abschlagszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. Auch Teilzahlungen sind möglich – allerdings nur längstens bis zum regulären Rentenalter.

Keine Rente ohne Antrag

Jede Art der Rente muss beantragt werden. Das geht nach vorheriger Terminvereinbarung einfach am Telefon oder vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Wer seinen Rentenantrag selbst ausfüllen möchte, kann dies auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung machen.

Empfehlenswert ist, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können

VoraussetzungenRegelaltersrenteAltersrente für langjährig VersicherteAltersrente für besonders langjährig VersicherteAltersrente für schwerbehinderte Menschen
Mindestalter (vorzeitige Rente mit Abschlag)65 - 67 (vorzeitige Rente nicht möglich)6363 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend, vorzeitige Rente nicht möglich)60 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)
Normale Altersgrenze65 - 67 (ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend)65 - 67 (ab Jahrgang 1949 schrittweise steigend)63 - 65 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)63 - 65 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)
Wartezeit (Mindestversicherungszeit)5 Jahre35 Jahre45 Jahre35 Jahre
Anrechenbare Zeiten (u.a.)Beitrags- und Ersatzzeiten
Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und aus Minijobs 
Beitrags- und Ersatzzeiten
Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und aus Minijobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten

 
Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit, Zeiten mit Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, Zeiten des Bezugs von Entgelt ersatzleistungen (ohne Zeiten des Bezugs von ALG II) und freiwillige Beiträge (erst nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)

 
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und aus Minijobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten

 
Besonderheit--Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente können nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers anerkannt werden.Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend
Video: Hilfe beim Rentenantrag

Wann müssen Ihren Rentenantrag stellen und welche Zeilen müssen Sie wie ausfüllen? Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fragen.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Sie haben Fragen zum Thema? Dann posten Sie Ihre Frage in unserem Expertenforum und erhalten Sie kompetente Antworten von Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.

 


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