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Grundrente

Wer Jahrzehnte gearbeitet, aber nur wenig verdient hat, dem soll im Alter mehr als nur die Grundsicherung zustehen. Das ist die Idee hinter der Grundrente.

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Grundrente

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Seit dem 1. Januar 2021 haben viele Rentner und Rentnerinnen Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente: die sogenannte Grundrente. 

Um diesen Zuschlag zu bekommen, muss niemand einen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt für jeden Rentenempfänger, ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Zuschlag gegebenenfalls ausfällt. Der Zuschlag wird nicht extra ausgezahlt, er wird vielmehr zum Teil der Rente und damit auch jährlich zum 1. Juli angepasst.  Finanziert wird der Zuschlag ausschließlich aus Steuermitteln.

Voraussetzungen für die Grundrente

Rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten Grundrente. Im Wesentlichen gibt es drei Voraussetzungen:

  • Versicherte müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, für den vollen Zuschlag 35 Jahre auf ihrem Rentenkonto haben. Dazwischen wird gestaffelt.
  • In einem nächsten Schritt werden aus diesen Grundrentenzeiten nur diejenigen berücksichtigt, in denen Versicherte mindestens 30 Prozent des im jeweiligen Jahr geltenden Durchschnittsentgelts verdient haben. Die in diesen Zeiten (so genannte Grundrentenbewertungszeiten) erworbenen Rentenansprüche werden addiert. Die Summe wird durch die Zahl der Monate bzw. Jahre mit Grundrentenbewertungszeiten geteilt. So wird ein Durchschnittswert der in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche gebildet. Dieser Durchschnittswert muss zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten jährlich liegen.
  • Das aktuelle steuerpflichtige Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
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Grundrentenzeiten – was zählt, was nicht?

Wer sein Leben lang als Angestellter gearbeitet hat, wird die Mindestwartezeit von 33 Jahren ohne Schwierigkeiten erfüllen. Denn als Grundrentenzeiten zählen unter anderem sämtliche Zeiten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Seit 2013 gehören auch Minijobs dazu, wenn man dafür selbst Rentenbeiträge gezahlt hat. Daneben werden auch Kindererziehung, Pflege und Reha angerechnet.

Nicht zu den Grundrentenzeiten zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Bezugs von ALG 2 (oder Bürgergeld). Auch die Schulausbildung kann nicht angerechnet werden. Das gleiche gilt für Zeiten, in denen freiwillige Rentenbeiträge geleistet wurden.

Einkommensprüfung ja, Vermögensprüfung nein

Doch bevor tatsächlich Geld fließt, zieht die Rentenversicherung auch das aktuelle steuerpflichtige Einkommen heran. Genau genommen: das Einkommen des vorvergangenen Jahres, für 2026 also 2024. Denn die Grundrente soll nur erhalten, wer auch im Alter ein geringes Einkommen hat.

Die Daten liefern die Finanzämter. Versicherte müssen also in der Regel keine Einkünfte melden. Ausnahmen gelten für Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags und für Auslandsrentner.

Vermögen bleibt bei der Prüfung komplett außen vor. Wer zum Beispiel ein Eigenheim besitzt, muss nicht befürchten, dass dessen Wert miteinfließt.

So viel Einkommen ist erlaubt

Alleinstehende können im Jahr 2026 mit dem vollen Grundrentenzuschlag bis zu einem Monatseinkommen von 1.492 Euro rechnen. Für Ehepaare liegt die Einkommensgrenze bei 2.327 Euro. Höheres Einkommen wird zunächst teilweise (zu 60 Prozent), ab 1.909 (2.744) Euro voll angerechnet.

Als steuerpflichtiges Einkommen zählt unter anderem die eigene Altersrente, auch zum Beispiel Mieteinnahmen, nicht aber der Grundrentenzuschlag selbst.

So hoch ist die Grundrente

Die genaue Berechnung des Grundrentenzuschlags hängt vom Einzelfall ab. Im Schnitt zahlt die Rentenversicherung ein monatliches Rentenplus von 97 Euro aus. Maximal kann der Zuschlag bis zum 30. Juni 2026 knapp 500 Euro brutto im Monat betragen. Zum 1. Juli 2026 steigt der mögliche Höchstbetrag entsprechend der Rentenerhöhung.

Vorteile bei Wohngeld und Grundsicherung

Wer als Rentner mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto hat, steht bei der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld ein Grundrentenfreibetrag zu. Dieser beläuft sich bei Bruttorenten ab 705 Euro auf monatlich 281,50 Euro. In der Praxis bedeutet dies: Die Betroffenen haben vielfach Anspruch auf ein bis zu 100 Euro höheres Wohngeld oder einen deutlich (bis zu 281,50 Euro) höheren Auszahlbetrag bei der Grundsicherung im Alter. Ob Sie den Grundrentenzuschlag erhalten oder nicht, spielt für diesen Freibetrag keine Rolle. 33 Jahre mit Grundrentenzeiten reichen hierfür.

Mehr zur Grundrente

Details zur Berechnung der Grundrente und viele weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Grundrente der Deutschen Rentenversicherung.

Außerdem auf ihre-vorsorge.de: Grundrente: Häufige Fragen und Antworten

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