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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Rentner sind in der Regel in Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ihrer Krankenkasse pflichtversichert. Dadurch sparen sie Beiträge. Dafür müssen sie aber einige Voraussetzungen erfüllen.

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Rentnerin und Arzt lächelnd im Patientengespräch. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business

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Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?

Die große Mehrheit der Rentner ist in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versichert. Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Krankenkasse. Auch als Rentner sind Sie weiterhin Mitglied Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse, also zum Beispiel der AOK, der TK oder einer Betriebskrankenkasse. Sie haben auch die gleichen Leistungsansprüche wie Jüngere, nur nicht auf Krankengeld.

Welche Vorteile hat die KVdR?

Es gelten für KVdR-Versicherte besonders günstige Regeln für die Beitragserhebung: Der Beitrag zur Krankenversicherung fällt für KVdR-Mitglieder nur auf die gesetzliche Rente, die Betriebsrente und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit an. Auf alle anderen Alterseinkünfte wie Mieten, Privatrenten oder Zinsen aber nicht. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt – wie vorher der Arbeitgeber – die Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente.

Was sind die Voraussetzungen für die KVdR?

Nicht jeder Rentner kommt automatisch in die Krankenversicherung der Rentner. Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • Sie müssen eine gesetzliche Rente beziehen. Das kann eine Rente wegen Alters, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente sein. An dieser Voraussetzung scheitern zum Beispiel Selbstständige, die nur kurze Zeit oder gar nicht gesetzlich rentenversichert waren.
  • Sie müssen die Anwartschaft für die KVdR erfüllen, also eine bestimmte Mindestzeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein (Vorversicherungszeit).

Wie lange muss ich für die KVdR krankenversichert gewesen sein?

Bei der Mindestversicherungszeit kommt es auf die Treue in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens an. Ausgangspunkt ist der erste Tag der ersten Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder beruflichen Ausbildung – auch im Ausland. Wer Mitglied der KVdR werden will, muss in dieser Zeit zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Ob freiwillig-, pflicht- oder kostenlos familienversichert, spielt dabei keine Rolle. Man spricht hier auch von der 9/10-Regelung.

Für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind wird eine Zeit von drei Jahren angerechnet.  Ob die Kinder in der ersten oder zweiten Hälfte des Arbeitslebens geboren wurden, spielt dabei keine Rolle.

Krankenkasse entscheidet

Die Entscheidung, ob Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, liegt bei der Krankenkasse. Die Rentenversicherung trifft hierzu keine Entscheidung. Bei Fragen zum Beispiel zu Ihrer Vorversicherungszeit sollten Sie sich also direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.

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Pflichtversichert oder freiwillig versichert?

Sie sind freiwillig gesetzlich krankenversichert, wenn Sie selbstständig sind oder Ihr Einkommen als Angestellter so hoch ist, dass Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnten. 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer gelten zunächst immer erst als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch ist der Beitrag in der KVdR?

  • KVdR-Mitglieder zahlen Krankenkassenbeiträge nur auf die gesetzliche Rente, die Betriebsrente und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags inklusive des Zusatzbeitrags, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Beispiel: Beträgt die Rente brutto 1.500 Euro und der Krankenversicherungsbeitrag insgesamt 17,4 Prozent, dann werden von der Bruttorente 8,7 Prozent für die Krankenkasse abgezogen, das sind 130,50 Euro.
  • Wer zusätzlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat, muss hierauf den vollen Beitrag alleine schultern. Das gilt in der Regel auch für die Betriebsrente.

Pflegeversicherung der Rentner

Wer die Voraussetzungen der KVdR erfüllt, ist zugleich auch automatisch in seiner (bisherigen) gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Krankenkassenwechsel

Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse (und Pflegekasse) ist für Rentner genau wie für alle anderen Versicherten möglich.

Freiwillige Krankenversicherung als Alternative

Rund 450.000 Rentner sind derzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert, weil sie die Anwartschaft für die KVdR nicht erfüllen. Sie müssen vielfach mit einer deutlich höheren Beitragsbelastung rechnen. Denn Beiträge werden bei ihnen – anders als bei KvdR-Versicherten – auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Privatrenten und Zinsen erhoben.

KVdR-Antrag stellen

Wenn Sie Ihre Rente beantragen, können Sie auch das Formular R0810 ausfüllen – die „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“. Ihre Krankenkasse prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfüllen. Den Antrag stellen Sie zusammen mit ihrem Rentenantrag am besten drei Monate vor Rentenbeginn.

Video: Krankenversicherung der Rentner

Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), welche Kosten übernimmt sie und welche Voraussetzungen müssen Rentner erfüllen, um Mitglied zu werden? Jacqueline Müller von der Deutschen Rentenversicherung Hessen beantwortet die wichtigsten Fragen.


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