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Renteninformation richtig lesen

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung verrät Ihnen, wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können und wie viel Rente Sie voraussichtlich bekommen werden. Daraus können Sie ableiten, wie viel Sie zusätzlich für Alter vorsorgen sollten.

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Junges Paar sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Tablet, Mann hält eine Tasse Kaffee. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

© Nicht definiert

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Und wird mir diese Rente reichen? Diese beiden Fragen sind für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentlich. Antworten kann die Renteninformation liefern: Sie verrät Ihnen, wie hoch ihre Altersrente mindestens ausfallen wird – und wie viel höher sie durch möglichen Rentenanpassungen ausfallen könnte. Und weil dieser angegebene Wert deutlich unter Ihrem jetzigen Gehalt liegen dürfte und das Geld durch die Inflation (Kaufkraftverlust) an Wert verliert, weist die Renteninformation auch gleich auf den zusätzlichen Altersvorsorgebedarf hin.

Erklärungsbescheid


 

Diese Werte enthält die Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die persönliche Renteninformation einmal im Jahr an Arbeitnehmer und Selbstständige, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Die Renteninformation schlüsselt auf,

  • welche Rentenansprüche Sie bisher erworben haben,
  • wie hoch Ihre Altersrente ausfallen könnte, wenn sie weiterhin so viel einzahlen wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren,
  • um wie viel Ihre Rente steigen könnte, bei einer jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent,
  • wie viel Erwerbsminderungsrente Sie aktuell bei plötzlicher Erwerbsminderung bekommen würden
  • und wann Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen können.

Auf der zweiten Seite erklärt die Rentenversicherung die Grundlagen der Rentenberechnung durch Ihre gesammelten Entgeltpunkte und weist auf die Inflation hin.

Die Regelaltersgrenze liegt für Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1954 bei 65 Jahren und 8 Monaten. Bis 2031 steigt sie schrittweise auf 67 Jahre und gilt damit für alle, die nach 1963 geboren wurden. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Ob in ihrem erlernten Beruf oder in einem anderen, ist dabei egal. Da die Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich deutlich unter Ihrem aktuellen Einkommen liegt, kann es für Sie sinnvoll sein, zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Lassen Sie dich dazu auf jeden Fall vorher unabhängig beraten.

Höhe Ihrer Altersrente

Die wesentliche Information für Sie dürfte die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Altersrente sein. Der angegebene Wert (brutto!) setzt voraus, dass Sie bis zur Rente so viel verdienen – und in die Rentenversicherung – einzahlen, wie im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren.

Wenn Sie mehr verdienen, wird dieser Wert steigen. Wenn Sie weniger verdienen, weil Sie zum Beispiel längere Zeit in Teilzeit arbeiten, arbeitslos oder krank werden, dann wird Ihr voraussichtlicher Rentenanspruch sinken.

In der Renteninformation gibt die Rentenversicherung auch an, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn die Rente jährlich um ein oder zwei Prozent angepasst wird. Mit diesem Wert sollten Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge aber nicht spekulieren: Zum einen gab es auch schon Jahre, in denen die Rentenanpassung ausgefallen ist, zum anderen lag sie in den vergangenen Jahren in der Regel bei zwei Prozent und mehr. Wie hoch die Rentenanpassung ausfällt, hängt von der Entwicklung der Löhne ab. Ob diese in Zukunft so steigen wie in der Vergangenheit, ist ungewiss.

Verbindlich ist die angegebene Rentenhöhe nicht, denn es gibt wesentliche Einflussfaktoren:

  • Ihr Einkommen
  • Steuern
  • Inflation
  • Scheidung

Achtung: Renteninformation weist Bruttobeträge aus!

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich immer um Bruttowerte. Bei gesetzlich Versicherten gehen davon zunächst noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab, das sind derzeit etwa 11 Prozent. Außerdem ist die Rente grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.

 

Beispiel:
Bruttorente und tatsächlicher Zahlbetrag (Nettorente)
  • Herbert F. erwartet eine Bruttorente von 1500 Euro. Er ist, wie die meisten Rentner, gesetzlich krankenversichert.
  • Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 15,7 Prozent: 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 1,1 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Da die Rentenversicherung davon die Hälfte übernimmt, bekommt Herr F. nur 7,85 Prozent abgezogen, also 117,75 Euro.
  • Herr F. muss auch Pflegeversicherung bezahlen. Den Beitrag von 3,05 Prozent trägt er alleine. Das sind 45,76 Euro.
  • Übig bleibt eine Nettorente von 1336,49 Euro. Das ist der Betrag, den die Rentenversicherung überweist.

Allerdings muss nicht die kompette Rente versteuert werden. Auch muss längst nicht jeder Rentner und jede Rentnerin tatsächlich Steuern zahlen. Details dazu finden Sie Beitrag Rentenbesteuerung.

Inflation bedenken

Die Inflation sorgt dafür, dass die Preise steigen und Sie sich vom gleichen Geld in Zukunft weniger kaufen können. Das hat Einfluss auf Ihre Rente beziehungsweise den Betrag, der in der Renteninformation angegeben wird. Ein Rechenbeispiel: 1000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert.

Der Betrag, der in Ihrer Renteninformation als künftige Altersrente ausgewiesen wird, wird also in der Realität auf jeden Fall geringer ausfallen.

 

Renten-Inflationsrechner

Mit unserem Renten-Inflationsrechner können Sie ausprobieren, wie sich die Höhe Ihrer Rente verändert, wenn Sie verschiedene Inflationsraten annehmen.

Mehr erfahren

Risiko Scheidung und Rentenhöhe

Eine Scheidung hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der späteren Rente. Denn bei einem Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche addiert und dann hälftig geteilt. Das macht sich dann auch in der Renteninformation bemerkbar: Dann können plötzlich erhebliche Summen, die für den Ruhestand fest eingeplant waren, fehlen – oder die erwartete Rente wegen der vom Ex-Partner übertragenen Rentenansprüche höher sein als zunächst angenommen.

Lücken im Rentenkonto?

Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt davon ab, wie viele Beiträge und versicherungsrelevante Zeiten Sie auf Ihrem Rentenkonto gesammelt haben. Aber sind dort auch wirklich alle Zeiten erfasst? Oder gibt es vielleicht Lücken?

Darüber informiert Sie Ihr Versicherungsverlauf. Den Versicherungsverlauf erhalten Sie automatisch

  • mit der ersten Renteninformation ab 27 Jahren
  • spätestens mit 43 Jahren. Darin werden Sie zur Kontenklärung aufgerufen, damit Sie mögliche Lücken durch Zeiten schulischer Ausbildung noch mit freiwilligen Beiträgen schließen können
  • mit der ersten Rentenauskunft mit 55 Jahren

Sie können den Versicherungsverlauf aber auch jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Halten Sie dazu Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.

Prüfen Sie, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist oder ob Sie für mögliche Lücken vielleicht noch Belege haben. Sie können einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und eine Kontoklärung durchführen.

 

Die richtige Altersvorsorge finden

Mit der Renteninformation und unserem Tutorial „Altersvorsorge richtig planen“ können Sie ermitteln, wie groß Ihre „Rentenlücke“ ist und wie viel Sie zusätzlich mit Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie fürs Alter erwirtschaften müssen, um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.

Mehr erfahren

Weitere Informationen

Renteninformation Infos der Deutschen Rentenversicherung


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