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Soziales

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Es besteht aus fünf Säulen mit unterschiedlichen Aufgaben.


Soziales im Überblick

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Soziales allgemein

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Was sind die 5 Säulen der Sozialversicherung?

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung gewähren Schutz gegen Einkommensausfall durch Krankheit, Unfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit. Außerdem tragen sie die Kosten von Pflegebedürftigkeit.

In Deutschland sind die meisten Menschen gesetzlich pflichtversichert. Mit ihren Beiträgen finanzieren sie die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung fast vollständig.

Die Höhe der Beiträge hängt weitgehend vom Einkommen ab. Insgesamt machen die Beiträge etwa 40 Prozent des Einkommens aus. Da sie, von Ausnahmen abgesehen, überwiegend zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet werden, entfallen auf Arbeitnehmer im Schnitt etwa 20 Prozent des Bruttogehalts.

Darüber hinaus erhält die Sozialversicherung zur Erfüllung ihrer zusätzlichen Aufgaben auch Steuermittel aus dem Bundeshaushalt.

Wie hoch sind die Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023?

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023 (in%)

 insgesamtArbeitnehmeranteil
Allgemeine Rentenversicherung*18,69,3
Arbeitslosenversicherung2,61,3
Krankenversicherung allgemein14,67,3
durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,60,8
Pflegeversicherung3,051,525**
Insgesamt40,4520,225
   
Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose0,350,35

*Für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gelten abweichende Werte

**In Sachsen gilt ein Arbeitnehmeranteil von 2,025 %

 Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber allein.

Welche Einkommensgrenzen gelten in der Sozialversicherung?

Die Beiträge in der Sozialversicherung sind gedeckelt. Dazu werden jedes Jahr so genannte Beitragsbemessungsgrenzen neu festgelegt. Beiträge werden nur erhoben für Einkommen, das unterhalb der jeweiligen Grenze liegt. Wer mehr verdient, muss für den darüber liegenden Teil keine Beiträge zahlen.

Beitragsbemessungsgrenzen alte Bundesländer 2023

 Allgem. Renten- und Arbeitslosenversicherung*Kranken- und Pflegeversicherung
Jahr87.600,00 Euro58.850,00 Euro
Monat7300,00 Euro4987,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen neue Bundesländer 2023

 Allgem. Renten- und Arbeitslosenversicherung*Kranken- und Pflegeversicherung
Jahr85.200,00 Euro58.850,00 Euro
Monat7100,00 Euro4987,50 Euro

*Für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gelten abweichende Werte.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist mit etwa 57 Millionen Versicherten das zentrale System zur Altersvorsorge. Fast 19 Millionen Menschen erhalten durch sie eine Altersrente. Daneben leistet die Deutsche Rentenversicherung auch Renten wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Zudem erfüllt sie umfangreiche Leistungen der Rehabilitation und der Prävention.

In der allgemeinen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags.

Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld und Schlechtwettergeld an davon betroffene Arbeitnehmer. Außerdem fördert sie Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag hälftig.

Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange Betroffene vor der Arbeitslosigkeit als sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und vom ihrem Alter. Wer jünger ist als 50, bekommt höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld; wer 50 und älter ist, kann bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen.

Weitere Informationen auf www.arbeitsagentur.de

Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen die notwendigen Leistungen bei Krankheit und finanziert Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten. Außerdem zahlen sie bei längerer Krankheit Krankengeld als Lohnersatz. 

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsverdienst eine bestimmte Grenze (so genannte Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt, müssen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wer mehr verdient, kann alternativ in eine private Krankenversicherung wechseln.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen.

  • Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der allgemeine Beitragssatz gilt gleichermaßen für alle gesetzlichen Krankenkassen.
  • Daneben erheben Krankenkassen zur Finanzierung ihrer Ausgaben einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst bestimmen können.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte. Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur Krankenversicherung.

Weitere Informationen auf www.gkv-spitzenverband.de

Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch Hilfen zur häuslichen und zur stationären Pflege abgedeckt. Für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen zuständig, die jeweils den gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet sind. Das heißt: Jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen.

Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung staffelt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegebedürftigkeit wird in den Pflegegraden 1 bis 5 gemessen. Dadurch sollen alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zur Pflegeversicherung je zur Hälfte. Allerdings kommt für Kinderlose ab 23 Jahren noch ein Zuschlag hinzu, den sie alleine zahlen.
  • Eine Ausnahme gilt für Sachsen: Dort zahlen Arbeitgeber einen geringeren Anteil.
  • Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung. Sie müssen ihre Beiträge aber komplett allein tragen.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber allein.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr im jeweiligen Betrieb. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen neben Heilbehandlung und Rehabilitation auch Pflegegeld, Verletztengeld, Berufshilfe, Übergangsgeld und Verletztenrente.

Weitere Informationen auf www.dguv.de


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