Ihre-Vorsorge Logo

Neue Freibeträge können für veränderte Rentenhöhe sorgen

Aktuell erreichen die Deutsche Rentenversicherung viele Anfragen, warum die Rente ab Januar gestiegen oder gesunken ist.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Ein Kugelschreiber und ein Stapel Münzen liegen auf einem Dokument.

© Nicht definiert

Oldenburg (drv). Aktuell erreichen die Deutsche Rentenversicherung viele Anfragen, warum die Rentenhöhe ab Januar gestiegen bzw. gesunken ist. Der Hintergrund ist meist, dass die Höhe des Grundrentenzuschlags (Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) neu festgesetzt wurde. Betroffene haben hierüber einen Bescheid erhalten.   

Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet, wenn es gewisse Freibeträge überschreitet. Diese Freibeträge wurden zum 1. Januar entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung erhöht. Gleichzeitig wurde auch das Einkommen überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Bezogen auf die Abfrage im Herbst 2023 hat das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2021 gemeldet. Auf den Grundrentenzuschlag ab 01.01.2024 wird dann das Einkommen aus dem Jahr 2021 angerechnet. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026