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Mindestbeitrag für die Rentenversicherung steigt auf 100,07 Euro

Mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 538 Euro wächst ab Januar 2024 auch der monatliche Mindestrentenbeitrag um 3,35 Euro. Weiterer Anstieg im Jahr 2025 absehbar.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Berlin (sth). Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wächst zum Beginn des neuen Jahres von 96,72 Euro auf 100,07 Euro pro Monat. Das ergibt sich aus der zeitgleichen Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro ("Geringfügigkeitsgrenze"). Da der Rentenbeitrag bei 18,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Mindestbeitrag damit um 3,35 Euro. Das geht aus einer aktuellen Übersicht des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervor. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. 

Schon jetzt bekannt ist, dass die Geringfügigkeitsgrenze auch im Jahr 2025 weiter steigen wird. Da der Mindestlohn ab dem übernächsten Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde wächst, klettert aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung aus dem Vorjahr dann auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro. Sollte der Rentenbeitragssatz - wie erwartet - auch über 2024 hinaus stabil bleiben, steigt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Jahr 2025 damit auf 103,42 Euro.   

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