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Abtretung
Unter Abtretung ist die Übertragung des Rentenanspruchs auf eine andere Person, Firma, Bank oder an andere Stellen zu verstehen. Durch Vertrag wird festgelegt, dass die gesamte Rente - oder ein Teil davon - auf einen Gläubiger, z. B. zur Tilgung einer Schuld, übertragen wird.
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